Hallo,
Ich bin letzte Woche in eine WG gezogen und habe das Dokument zum Mieterwechsel leider unterschrieben bevor ich gemerkt habe dass die Silikonfugen in der Dusche am vergammeln sind und sich schon ein Wasserschaden in der Wand gebildet hat. Der Schaden ist wohl schon mindestens 1-2 Jahre da und von den Vormietern, von denen noch einer in der WG wohnt hat sich damals niemand darum gekümmert. Ich habe einen Brief aufgesetzt und den Vermieter aufgefordert diesen Schaden und andere kleine Sachen an denen wir keine Schuld haben zu beseitigen. Nur: wir sind alle Hauptmieter. In dem Vertragszusatz den ich unterschrieben habe steht allerdings, dass der Mieterwechsel offiziell erst stattfindet nachdem ich meinen Anteil an der Kaution überwiesen habe. Das habe ich bisher noch nicht gemacht.
Jetzt ist meine Frage ob ich dafür haftbar gemacht werden kann falls wir die Beseitigung des Schadens zahlen müssen, da wir ja rechtlich einen Gesamtschuldner bilden (Zumindest sobald ich offiziell im Mietverhältnis bin), und soll ich die Kaution bezahlen oder damit warten bis die Sache mit dem Wasserschaden geklärt ist?
Vielen Dank schonmal für eure Antworten!