Betriebkosten und Erhöhung der Vorauszahlung

  • Hallo, ich habe meine Betriebskostenabrechnung für 2019 erhalten und vom Mieterbund prüfen lassen. Dieser hat festgestellt, dass die weitergereichten Kosten teilweise überdurchscnittlich hoch sind und teils über den Erfahrungswerten des Betriebskostenspiegels liegen. Außerdem soll die Vorauszahlung ab Oktober um 20 € erhöht werden. Der Mieterbund meint, dass 20 € zu hoch wären und dass ich verlangen könnte, dass der Abschlag um min. 5 € reduziert wird. Mir ist allerdings gar nicht klar, wie die Erhöhung zustande kommt.

    Außerdem ist in der Betriebskostenabrechnung ein Posten "Rauchmelderwartung" aufgeführt, die Rauchmelder wurden aber nie gewartet. Muss ich die Kosten für die Rauchmelderwartung überhaupt zahlen?

    Wie soll ich am besten vorgehen? Kann ich die erhöhte Vorauszahlung für nächsten Monat verweigern mit der Begründung, dass kein Grund aufgeführt wurde?

  • dass die weitergereichten Kosten teilweise überdurchscnittlich hoch sind

    Das reicht aber nicht aus, um die Zahlung zu verhindern. Besser wäre es du würdest Einsicht in die Rechnungen verlangen und Fotos machen, dann könnte der Mieterverein sehen, ob du tatsächlich zu viel bezahlen musst. Ob 20,- Euro zu viel ist, hängt von der Nachzahlung für 2019 ab. Bei einer Nachzahlung von ca. 240..- Euro wären die 20.- Euro korrekt.


    Kann ich die erhöhte Vorauszahlung für nächsten Monat verweigern mit der Begründung, dass kein Grund aufgeführt wurde?

    Ein Grund sind die Rechnungen, in die du unbedingt Einsicht nehmen sollst.

  • Es gab keine Nachzahlung, sondern ich habe ein Guthaben erhalten.

    Wenn ich es richtig sehe, habe ich einen Monat Zeit, um der Erhöhung zu widersprechen. Also müsste ich ein Einschreiben mit dem Widerspruch an den Vermieter schicken und würde mir dann einen Termin zur Einsicht in die Rechnungen geben lassen? (Wenn ich mir erst einen termin geben lasse, ist die Frist wahrscheinlich schon abgelaufen).


    Vollzitat entfernt

  • Dieser hat festgestellt, dass die weitergereichten Kosten teilweise überdurchscnittlich hoch sind und teils über den Erfahrungswerten des Betriebskostenspiegels liegen.

    Ich kann mir kaum vorstellen, dass der Mieterbund nur allein eine solche Aussage trifft. Man wird sich dort doch auch sicherlich die Abrechnung im Details angeschaut haben. Wenn ich eine NK Abrechnung prüfe, dann schaue ich mir auch den Vergleich zu den Kosten laut Statistik an, aber dann geht es weiter in die Einzelheiten. Hat man dir beim Mieterbund keine einzelnen Punkte genannt, die nicht plausibel sind oder falsch erscheinen?


    Ja, man solte die Belegeinsicht in Anspruch nehmen. Aber die rechnerische Prüfung der Abrechnung ist der erste Schritt. Und dabei kommt man dann in der Regel auf einzelne Kostenarten, die heraus stechen und man sich genauer anschauen sollte.


    die Rauchmelder wurden aber nie gewartet

    Das kommt dir möglicherweise nur so vor. Es gibt Rauchwarnmelder, die ihre sämtlichen Daten per Funk übermitteln und diese so ausgelesen werden können, ohne dass jemand in deine Wohnung muss.

  • Hat man dir beim Mieterbund keine einzelnen Punkte genannt, die nicht plausibel sind oder falsch erscheinen?

    Doch, es sind einzelene Punkte aufgeführt. Ich habe jetzt einen Termin zur Belegeinsicht bekommen.

    Der Mieterbund hat mir u.a. per Mail geschrieben:

    "Die im Rahmen der Abrechnung weitergereichten Kosten sind teilweise überdurchschnittlich hoch. Dieses

    betrifft vor allem die Position Wasserversorgung und Entwässerung, Grundsteuer und Hausreinigung. Wir würden daher empfehlen, den

    Abgabenbescheid über Grundsteuer einzusehen und die Kostenhöhe abzuklären. Entsprechendes gilt auch für die Position Hausreinigung. [...]

    Dieser Wert liegt über den Erfahrungswerten des Betriebskostenspiegels. Auffällig sind im Wesentlichen die Kosten der Wasserversorgung und Entwässerung. [...] Hier sollten Sie unbedingt Belegeinsichtnahme verlangen. Die Höhe Ihres Kostenanteils liegt darüber hinaus an dem doch sehr hohen Verbrauch. Dieser Verbrauchswert entspricht in etwa dem Durchschnittsverbrauch von zwei Personen/Jahr. Sollten Sie alleine in der Wohnung leben, so müssten Sie abklären, ob dieser hohe Verbrauch wirklich mit Ihrem Verbrauchsverhalten übereinstimmt. "