Eigenbedarf - Wohnung wird vor Neubezug aber renoviert

  • Unser Vermieter hat uns vor kurzem mitgeteilt, dass wir demnächst die (schriftliche) Kündigung wegen Eigenbedarfs erhalten.
    Seine Tochter, die bisher noch bei den Eltern (also unseren Vermietern wohnt) will in unsere Wohnung mit ihrem Freund zusammenziehen.
    Bevor sie jedoch einzieht, soll die Wohnung renoviert und umgebaut werden, die Baumaßnahmen werden zwischen 3 und 6 Monaten dauern.
    Kann er uns mit der Begründung Eigenbedarf und einer Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen, wenn die Tochter eigentlich erst viel später einzieht:confused:

  • Natürlich geht das nicht. Mit den Umbaumaßnahmen kann er sofort beginnen. Mal sehen, was Sie dann sagen werden, wenn die Maurer Ihre Wände versetzen.

    Oder anders gesagt, erklären Sie bitte Ihre Frage etwas näher.

  • Meine Frage war, ob der Eigenbedarf an sich gerechtfertigt ist, wenn die Tochter nicht sofort einzieht - sondern eben erst nach der Renovierungszeit.
    Bei den Renovieren geht es eigentlich nur um eine Wohnraumerweiterung, da es sich um eine Mansardenwohnung handelt und diverse Dachgauben eingebaut werden sollen. Es ist also weder irgendetwas undicht oder kaputt.

    Ich habe auch schon gelesen, dass ein Vermieter bei Vertragsabschluss ankündigen muss, ob in den nächsten 5 Jahren mit Eigenbedarf zu rechnen ist.
    Wir wohnen seit knapp 3 Jahren in der Wohnung, bei unserem Einzug war die besagte Tochter bereits 19 und eigentlich war soetwas auch vorhersehbar.


    Von seiten der Vermieterin wurde uns noch Mitte April versichert, dass wir mit keiner Eigenbedarfskündigung zu rechnen hätten (im Gegensatz zu anderen Mietern im Haus, die da bereits am Ausziehen waren) und auch die Tochter hat noch Anfang Mai gesagt, für sie kommt diese Wohnung nicht in Frage.

    Ich möchte jetzt nur wissen, ob dieser Eigenbedarf wirklich begründet ist und ob man nicht etwas wegen der relativ kurzen Frist machen kann - in dieser Zeit ist es für uns kaum möglich, eine ähnlich große Wohnung zu einem ähnlich günstigen Preis zu finden:mad:

    Ach ja, und eigentlich hätten wir nix dagegen, wenn er gleich mit den Änderungen beginnen würde*hihi* würde ja auch für uns mehr Wohnraum bedeuten......

    Einmal editiert, zuletzt von Lotschopf (21. Mai 2011 um 20:23)

  • Lesen Sie sich bitte dieses Lexikon in Ruhe durch. Vielleicht finden Sie darin einen Paragraphen, den ich nicht kenne:

    Enzyklopädisches online Lexikon zum gesamten deutschen Mietrecht.

  • Vielen dank für die schnelle Antwort - das Lexikon werde ich natürlich ausführlich durchlesen.

    Ihen würde ich gern die Homepage ans Herz legen, auf der wir uns gerade befinden - den Punkt mit Elvis hab ich zwar noch nicht gefunden, aber unter dem Punkt Kündigung bei Eigenbedarf steht bei "Treuwidrige Eigenbedarfskündigung"

    Im Übrigen kann von dem Vermieter nur verlangt werden über einen Zeitraum von höchstens 5 Jahren die voraussichtliche Entwicklung, die zu einem Eigenbedarf führen könnte, zu überblicken (siehe: BVerfG WuM 1989, 114).Liegt demnach zwischen Mietvertragsschluss und der Eigenbedarfskündigung ein Zeitraum von 5 Jahren, liegt kein treuwidriges Verhalten des Vermieters vor.

    Daraus schließ ich umgekehrt, dass unter 5 Jahren ein treuwidriges Verhalten vorliegt:confused:

    Trotzdem vielen Dank:D
    Jetzt bin ich schon schlauer als vorher und merk auch langsam, dass wir wohl wenig Chancen haben - raus müssen wir :(

  • Vielen dank für die schnelle Antwort - das Lexikon werde ich natürlich ausführlich durchlesen.

    Ihen würde ich gern die Homepage ans Herz legen, auf der wir uns gerade befinden - den Punkt mit Elvis hab ich zwar noch nicht gefunden, aber unter dem Punkt Kündigung bei Eigenbedarf steht bei "Treuwidrige Eigenbedarfskündigung"

    Im Übrigen kann von dem Vermieter nur verlangt werden über einen Zeitraum von höchstens 5 Jahren die voraussichtliche Entwicklung, die zu einem Eigenbedarf führen könnte, zu überblicken (siehe: BVerfG WuM 1989, 114).Liegt demnach zwischen Mietvertragsschluss und der Eigenbedarfskündigung ein Zeitraum von 5 Jahren, liegt kein treuwidriges Verhalten des Vermieters vor.

    Daraus schließ ich umgekehrt, dass unter 5 Jahren ein treuwidriges Verhalten vorliegt:confused:

    Trotzdem vielen Dank:D
    Jetzt bin ich schon schlauer als vorher und merk auch langsam, dass wir wohl wenig Chancen haben - raus müssen wir :(

    Ich habe das ganze mal mit einem bekannten besprochen. Da er in der Immobilienbranche tätig ist ( Immobilienmakler in Köln, Bonn, Düsseldorf & Frankfurt - CORPUS SIREO: Der Immobilienmakler der Sparkassen ) , konnte mir dazu auskunft geben. Er sagt genau das selbe. unter 5 Jahren liegt ein treuwidriges Verhalten vor.. Wie ist es denn jetzt weiter gegangen? Halte uns doch auf dem laufenden.