Einbauten von Vormieter ausbauen

  • Hallo zusammen!


    Ich hatte gerade die Vorabnahme (bei welcher ich das Protokoll nicht unterschrieben habe) und hätte 2 Fragen.

    Die Wohnung war bei Einzug unrenoviert (angekreuzt im Übergabeprotokoll)

    - An einer Wand habe ich einige Löcher zugemacht, ist aber nicht wirklich schön (da Wand nicht weiß ist). Hier wird jetzt gefordert, dass ich diese Wand weisse/steiche. Ich hatte gedacht, bei Einzug in eine unrenovierte Wohnung entfällt das auf jeden Fall - oder gibt es noch andere Faktoren? ^^

    Es steht auch im Übergabeprotokoll: "Bad: Duschkopf und Trennwand gehen in Mieteigentum über und gehören nicht zur Mietsache"

    - Nun soll ich diese entfernen. Bin ich dazu verpflichtet? Ich hatte ja auch keine Wahl bei Einzug (kannte Vormieter nicht), und weiß beispielsweise gar nicht was für ein Duschkopf vorher dran war.



    Danke im Voraus!

  • Schönheitsreparaturen entfallen auf jeden Fall, nicht jedoch Beschädigungen an der Mietsache. Laut Rechtsprechung gilt eine bunte Wand als Beschädigung, erst recht, wenn Du diese Löcher dann nicht sachgemäß geschlossen hast.

    Ich würde die Wand streichen.

    Bei der Trennwand und dem Duschkopf ist die Sache eindeutig. Wenn dort im (unterschriebenen) Protokoll steht, dass diese Dinge in dein Eigentum übergegangen sind, musst Du diese auch zurückbauen.

    Einen Ersatz musst Du aber nicht stellen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo und danke für die Antwort.

    Punkt 2 macht Sinn - ich entferne es ^^.

    Beim Streichen wollte ich nochmal nachfragen: Ich habe die Wand nicht gestrichen, nur Löcher gebohrt und diese jetzt verschlossen.

    Gilt die "bunte Wand" immer noch als "von mir verursachte Beschädigung" oder gingst Du davon aus, dass ich die Wand bei Einzug gestrichen hatte?

    Danke und Grüsse :)