Grundsteuer - Gebäudeversicherung nicht auf alle Mietparteien umgelegt.

  • Hallo zusammen.

    Wie ich schon in einem vorherigem Beitrag erwähnt habe, bekamen wir vor kurzem unsere Nk. Abrechnung für 2019. Der Verteilerschlüssel wurde nach Wohnfläche und Personen kombiniert.

    Das Haus wird von 8 Mietparteien bewohnt.

    Davon Wohnen 3 Mietparteien schon ihr halbes Leben lang hier. (ca.40-50 Jahre)

    Der ET hat nun diese 3 Mieter aus der Gebäudeversicherung und der Grundsteuer B heraus genommen bzw. sie müssen für diese Positionen nichts bezahlen.(Begründung wegen Altmietvertrag usw.) Was mir auch einleuchtet.

    Gesamt Fläche vom Haus sind 562m².

    Nun zieht der ET aber die m² von den 3 Wohnungen (216 m²) vom ganzem Haus ab.

    562 m² – 216 m² = 346 m² Fläche vom Haus.

    Die Kosten für Versicherung und Steuer B (768,91 € & 1.234,65 €) werden nun jeweils durch 346 m² Dividiert , und dann mit der jeweiligen m² der Wohnung Multipliziert.

    (768,91 € : 346 m² = 2,22 € pro m²) x 78 m² Wohnung = 173,16 €

    (1.234,65 € : 346 m² = 3,57 € pro m²) x 78 m² Wohnung = 278,46 €

    Da sich die m² zahl vom ganzem Haus nun verringert hat, tragen die anderen 5 Parteien die Kosten mit.

    Normal müssten die o.g Beträge doch durch die ganze Fläche m² vom Haus 562m² berechnet werden.

    Ist dieses so richtig /erlaubt ??

    Der ET müsste doch für den Rest aufkommen/tragen.?

    Was ist z.B wenn ich in ein 4 Parteien Haus ziehe, und 3 Mieter einen Altmietvertrag haben .

    Müsste ich dann diese Kosten alleine tragen?

    Danke euch schon mal im voraus.

  • Müsste ich dann diese Kosten alleine tragen?

    Nein, natürlich nicht. Wenn der Verteilerschlüssel die Wohnfläche ist, dann muss als Grundlage natürlich die Fläche des gesamten Hauses verwendet werden.

    Ob dann darin Altmieter wohnen, welche diese Kosten nicht tragen müssen, spielt dann keine Rolle. Dann muss der Vermieter diese Kosten tragen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • @ Leipziger82

    danke für die Antwort.

    Ob dann darin Altmieter wohnen, welche diese Kosten nicht tragen müssen, spielt dann keine Rolle. Dann muss der Vermieter diese Kosten tragen.

    Was/Wie wären denn die nächsten Schritte?

    1.Wiederspruch für die Nbk.Abr. 2019 bei der Verwaltung einlegen?

    Kann man vom ET für falsch berechnete Nbk.Abr.(ca.5-6 Jahre der Grundsteuer & Gebäudeversicherung ) das Geld evtl. zurück verlangen?


  • Wiederspruch für die Nbk.Abr. 2019 bei der Verwaltung einlegen?

    Ja, sofern die Verwaltung auch mit Mietangelegenheiten beauftragt ist, andernfalls beim Eigentümer deiner Wohnung direkt.

    Kann man vom ET für falsch berechnete Nbk.Abr.(ca.5-6 Jahre der Grundsteuer & Gebäudeversicherung ) das Geld evtl. zurück verlangen?

    Nein. Die Frist, um Einwendungen gegen die Abrechnung geltend zu machen, ist 12 Monate ab Erhalt der Abrechnung.