Hallo liebe Nutzer des Forums!
Ich habe folgende Fragen und vielleicht kann jemand fachliche Aussagen dazu treffen, es würde mich freuen.
1. Auf der ersten Nebenkostenabrechnung ist der Abrechnungszeitraum für Gas ein anderer als für den Rest der Abgaben (Wasser, Müll) ist das so in Ordnung oder muss die Nebenkostenabrechnung einen einzigen Zeitraum abdecken, ganz gleich zu welchem Zeitpunkt die Versorger abrechnen?
2. Sollte 1 nicht i.O. sein, führt es dann dazu, dass die Nebenkostenabrechnung nicht korrigiert werden kann, da der Fehler so gravierend ist, dass man damit so umgeht, als hätte es nicht eine gegeben oder Laufe ich dann über 2 Abrechnungen mit voneinander unabhängigen Abrechnungszeiträumen?
3. Wenn wegen 2 so eine Situation Auftritt, muss ich dann als Mieter den Vermieter auf die Nebenkostenabrechnung aufmerksam machen oder warte ich besser schweigend das Jahr ab und versuche mir das gezahlte Guthaben nach Ablauf der Frist wieder einzuklagen?
3. Ab welchem Zeitpunkt kann ich als Mieter aufgrund der Mängel im Bezug der Nebenkostenabrechnung die Zahlung für die Nebenkosten einstellen?
4. Wenn die Nebenkosten nach Fläche verteilt werden, welche Rechte habe ich dann um die Echtheit der vom Vermieter angesetzten Werte zu überprüfen?
Ich kann die Wohnungsfläche bei mir nachmessen aber ich komme ja nicht in die anderen Wohnungen, die da noch vermietet sind. Ich habe zwar das Recht die Belege zu sehen aber habe ich das Recht vom Vermieter etwas zu verlangen, was die Wohnflächen der anderen Parteien ausweist?
5. Der Vermieter bzw Eigentümer ist ja mittlerweile verpflichtet Rauchmelder zu installieren. Als Mieter habe ich da aber keine Chance eine Änderung direkt zu erzwingen. Gibt es andere und bessere Wege als zum Bauamt zu gehen und den Vermieter anzuschwärzen?
6. Kann der Vermieter von mir erwarten, dass ich vor dem Öffnen des Tores zum Innenhof prüfe ob sein Hund gerade im Innenhof Gassi geht oder ist es Problem des Vermieters wenn der Hund durch das offene Tor abhaut und dabei verunglückt oder einen Unfall verursacht?
Im Mietvertrag ist dieser Punkt nicht geregelt.
Grüße