Fehlerhafte Nebenkostenabrechnung

  • Hallo liebe Nutzer des Forums!

    Ich habe folgende Fragen und vielleicht kann jemand fachliche Aussagen dazu treffen, es würde mich freuen.

    1. Auf der ersten Nebenkostenabrechnung ist der Abrechnungszeitraum für Gas ein anderer als für den Rest der Abgaben (Wasser, Müll) ist das so in Ordnung oder muss die Nebenkostenabrechnung einen einzigen Zeitraum abdecken, ganz gleich zu welchem Zeitpunkt die Versorger abrechnen?

    2. Sollte 1 nicht i.O. sein, führt es dann dazu, dass die Nebenkostenabrechnung nicht korrigiert werden kann, da der Fehler so gravierend ist, dass man damit so umgeht, als hätte es nicht eine gegeben oder Laufe ich dann über 2 Abrechnungen mit voneinander unabhängigen Abrechnungszeiträumen?

    3. Wenn wegen 2 so eine Situation Auftritt, muss ich dann als Mieter den Vermieter auf die Nebenkostenabrechnung aufmerksam machen oder warte ich besser schweigend das Jahr ab und versuche mir das gezahlte Guthaben nach Ablauf der Frist wieder einzuklagen?

    3. Ab welchem Zeitpunkt kann ich als Mieter aufgrund der Mängel im Bezug der Nebenkostenabrechnung die Zahlung für die Nebenkosten einstellen?

    4. Wenn die Nebenkosten nach Fläche verteilt werden, welche Rechte habe ich dann um die Echtheit der vom Vermieter angesetzten Werte zu überprüfen?

    Ich kann die Wohnungsfläche bei mir nachmessen aber ich komme ja nicht in die anderen Wohnungen, die da noch vermietet sind. Ich habe zwar das Recht die Belege zu sehen aber habe ich das Recht vom Vermieter etwas zu verlangen, was die Wohnflächen der anderen Parteien ausweist?

    5. Der Vermieter bzw Eigentümer ist ja mittlerweile verpflichtet Rauchmelder zu installieren. Als Mieter habe ich da aber keine Chance eine Änderung direkt zu erzwingen. Gibt es andere und bessere Wege als zum Bauamt zu gehen und den Vermieter anzuschwärzen?

    6. Kann der Vermieter von mir erwarten, dass ich vor dem Öffnen des Tores zum Innenhof prüfe ob sein Hund gerade im Innenhof Gassi geht oder ist es Problem des Vermieters wenn der Hund durch das offene Tor abhaut und dabei verunglückt oder einen Unfall verursacht?

    Im Mietvertrag ist dieser Punkt nicht geregelt.

    Grüße

  • Auf der ersten Nebenkostenabrechnung ist der Abrechnungszeitraum für Gas ein anderer als für den Rest der Abgaben (Wasser, Müll) ist das so in Ordnung oder muss die Nebenkostenabrechnung einen einzigen Zeitraum abdecken, ganz gleich zu welchem Zeitpunkt die Versorger abrechnen?

    Wichtig ist lediglich, dass der Zeitraum von 12 Monaten für die gesamte Abrechnung nicht überschritten wird. Ist das so?

    Sollte 1 nicht i.O. sein, führt es dann dazu, dass die Nebenkostenabrechnung nicht korrigiert werden kann, da der Fehler so gravierend ist, dass man damit so umgeht, als hätte es nicht eine gegeben oder Laufe ich dann über 2 Abrechnungen mit voneinander unabhängigen Abrechnungszeiträumen?

    Der Vermieter kann eine formell falsche Abrechnung innerhalb der Frist korrigieren. Tut er das nicht, hat er keinen Anspruch mehr, auf Nachforderungen. Das guthaben steht dir aber weiter zu.

    Wenn wegen 2 so eine Situation Auftritt, muss ich dann als Mieter den Vermieter auf die Nebenkostenabrechnung aufmerksam machen oder warte ich besser schweigend das Jahr ab und versuche mir das gezahlte Guthaben nach Ablauf der Frist wieder einzuklagen?

    Nein, musst Du nicht. Du kannst auch abwarten.

    3. Ab welchem Zeitpunkt kann ich als Mieter aufgrund der Mängel im Bezug der Nebenkostenabrechnung die Zahlung für die Nebenkosten einstellen?

    Eigentlich gar nicht. Davor müsstest Du den Vermieter erst einmal auffordern, eine korrekte Abrechnung zu erstellen.

    Der Vermieter bzw Eigentümer ist ja mittlerweile verpflichtet Rauchmelder zu installieren.

    Es kommt auf das Bundesland an. Wenn das Pflicht ist, den Vermieter einfach auffordern.

    . Kann der Vermieter von mir erwarten, dass ich vor dem Öffnen des Tores zum Innenhof prüfe ob sein Hund gerade im Innenhof Gassi geht

    Er kann von Dir verlangen, dass das Tor geschlossen zu halten ist.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Wichtig ist lediglich, dass der Zeitraum von 12 Monaten für die gesamte Abrechnung nicht überschritten wird. Ist das so?

    Der Vermieter kann eine formell falsche Abrechnung innerhalb der Frist korrigieren. Tut er das nicht, hat er keinen Anspruch mehr, auf Nachforderungen. Das guthaben steht dir aber weiter zu.


    Er kann von Dir verlangen, dass das Tor geschlossen zu halten ist.

    Oh das ging aber sehr fix, vielen Dank.

    Nochmal kurz zu den zwei Punkten.

    Wasser und Müll wurde zum Jahresende abgerechnet(7Monate). Gas zum März(10Monate). Somit geht dann der Abrechnungszeitraum von März zu März oder nicht? Was macht der Vermieter dann mit Wasser und Müll für das Folgejahr? Er hat ja nur Gas bis zum März abgerechnet, darf er dann Gas ab März und Wasser und Müll ab Januar im Folgejahr ansetzen?


    Wir haben eine Garage im Innenhof gemietet und zum befahren der Garage muss das Tor geöffnet und der Innenhof, auf dem der Hund in der Sonne liegt, befahren werden. Diese Detail hätte ich direkt mitliefern sollen.

  • Somit geht dann der Abrechnungszeitraum von März zu März oder nicht?

    Nö, der Abrechnungszeitraum muss aus der Abrechnung der Betriebskosten abzulesen sein und nicht aus der Rechnungsstellung der einzelnen Positionen. Bedenke bitte, dass die unterschiedlichen Zeiträume von den Lieferanten vorgeben werden. Wasser und Müll eben zum Jahresende, das Gas aber im März. Da sich das Jahr für Jahr wiederholt ist für Korrektheit gesorgt.

  • Der Abrechnungszeitraum ist auch unterjährig vollkommen in Ordnung, solange die 12 Monate nicht überschritten werden.

    Wir haben eine Garage im Innenhof gemietet und zum befahren der Garage muss das Tor geöffnet und der Innenhof, auf dem der Hund in der Sonne liegt, befahren werden. Diese Detail hätte ich direkt mitliefern sollen.

    In dem Fall würde ich den Vermieter einfach mal fragen, wie er sich das vorstellt....

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.