Hallo.
Vielleicht kann mir jemand helfen, das wäre sehr nett.
Mein Problem ist das Folgende:
Wir haben Ende April unsere Nebenkostenabrechung für das Jahr 2010 erhalten. Eingezogen sind wir am 15.04.2010.
Beim Einzug wurden im Übergabeprotokoll auch die Zählerstände abgelesen. Da bei der Übergabe auch noch die alten Mieter anwesend waren, haben wir leider nicht so genau auf die Werte geschaut. Ja, wahr richtig dumm, wie sich jetzt raus stellt.
Denn im Schlafzimmer, was unser Vormieter als Wohnzimmer genutzt hat (hatten auch ein kleines Kind), wurde im Protokoll ein Wert von 1993 Einheiten abgelesen.
Bei der Ablesung durch eine externe Firma, welche die Betriebskostenabrechnung erstellt, wurde im Januar 2011 nun ein Wert von 1600 Einheiten abgelesen.
Der Ablesewert aus dem Einzugsprotokoll ist ja somit offensichtlich falsch. Wir denken, die Frau von der Wohnungsverwaltung meinte 1393 Einheiten und hat sich einfach verschrieben.
Die Abrechnung soll nun - nur für das eine Zimmer- nach Gradtagszahlen erfolgen. Nach dieser Methode würden wir auf einen Verbauch von fast 800 Einheiten kommen für diesen Raum kommen. Das erscheint mir sehr viel.
Bis Mai diesen Jahres haben wir gerade mal 65 Einheiten verbraucht und wir haben unser Heizverhalten nicht verändert im Vergleich zum letzten Jahr. Und Februar und Januar waren da ja als Wintermonate schon mit drin.
Wenn ich die Gradtagszahlen des letzten Jahres zu Grund nehmen würde, würde ich auch auf deutlich weniger als 800 Einheiten kommen. Zumal wir in den anderen Räumen (Wohnzimmer, Bad, Küche) gerade mal einen Verbrauch von 500 Einheiten zusammen haben.
Bei der Abrechnung nach Gradtagszahlen kommen wir ja deutlich schlechter weg als die Vormieter. Weil wir ja offensichtlich weniger verbrauchen.
Denn wäre der Wert bei der Ableseung nicht 1600 sondern 2000 gewesen, dann hätten ja wir "100" Einheiten verbraucht. Versteht man auf was ich hinaus will?
Wir haben ja auch keine Verdunstungsröhrchen in der Heizung sondern elektrische Heizkostenverteiler.
Können wir nicht eine Schätzung der Kosten verlangen auf der Grundlage der jetzigen Werte oder müssen wir die Abrechnung nach Gradtagszahlen hinnehmen?
Zudem hat der Vermieter eine Einzugsermächtigung. Wenn der Betrag jetzt abgebucht wird, gilt dies als Anerkenntnis? Oder soll ich den Betrag zurückbuchen lassen und nur den unstreitigen Betrag überweisen. Denn eine Überweisung unter Vorbehalt geht ja bei Abbuchung nicht.
Vielen Dank fürs Lesen.