Abrechnung nach Gradtagszahlen für nur ein Zimmer

  • Hallo.

    Vielleicht kann mir jemand helfen, das wäre sehr nett.
    Mein Problem ist das Folgende:

    Wir haben Ende April unsere Nebenkostenabrechung für das Jahr 2010 erhalten. Eingezogen sind wir am 15.04.2010.

    Beim Einzug wurden im Übergabeprotokoll auch die Zählerstände abgelesen. Da bei der Übergabe auch noch die alten Mieter anwesend waren, haben wir leider nicht so genau auf die Werte geschaut. Ja, wahr richtig dumm, wie sich jetzt raus stellt. :rolleyes:

    Denn im Schlafzimmer, was unser Vormieter als Wohnzimmer genutzt hat (hatten auch ein kleines Kind), wurde im Protokoll ein Wert von 1993 Einheiten abgelesen.

    Bei der Ablesung durch eine externe Firma, welche die Betriebskostenabrechnung erstellt, wurde im Januar 2011 nun ein Wert von 1600 Einheiten abgelesen.

    Der Ablesewert aus dem Einzugsprotokoll ist ja somit offensichtlich falsch. Wir denken, die Frau von der Wohnungsverwaltung meinte 1393 Einheiten und hat sich einfach verschrieben.

    Die Abrechnung soll nun - nur für das eine Zimmer- nach Gradtagszahlen erfolgen. Nach dieser Methode würden wir auf einen Verbauch von fast 800 Einheiten kommen für diesen Raum kommen. Das erscheint mir sehr viel.

    Bis Mai diesen Jahres haben wir gerade mal 65 Einheiten verbraucht und wir haben unser Heizverhalten nicht verändert im Vergleich zum letzten Jahr. Und Februar und Januar waren da ja als Wintermonate schon mit drin.

    Wenn ich die Gradtagszahlen des letzten Jahres zu Grund nehmen würde, würde ich auch auf deutlich weniger als 800 Einheiten kommen. Zumal wir in den anderen Räumen (Wohnzimmer, Bad, Küche) gerade mal einen Verbrauch von 500 Einheiten zusammen haben.
    Bei der Abrechnung nach Gradtagszahlen kommen wir ja deutlich schlechter weg als die Vormieter. Weil wir ja offensichtlich weniger verbrauchen.

    Denn wäre der Wert bei der Ableseung nicht 1600 sondern 2000 gewesen, dann hätten ja wir "100" Einheiten verbraucht. Versteht man auf was ich hinaus will?

    Wir haben ja auch keine Verdunstungsröhrchen in der Heizung sondern elektrische Heizkostenverteiler.

    Können wir nicht eine Schätzung der Kosten verlangen auf der Grundlage der jetzigen Werte oder müssen wir die Abrechnung nach Gradtagszahlen hinnehmen?

    Zudem hat der Vermieter eine Einzugsermächtigung. Wenn der Betrag jetzt abgebucht wird, gilt dies als Anerkenntnis? Oder soll ich den Betrag zurückbuchen lassen und nur den unstreitigen Betrag überweisen. Denn eine Überweisung unter Vorbehalt geht ja bei Abbuchung nicht.

    Vielen Dank fürs Lesen.

  • Hallo klee,
    gemaess Heizkostenverordnung hat die Gradtagstabelle eine hohe Bedeutung und zwar immer dann, wenn man z.B. innerhalb eines Abrechnungszeitraum in eine Wohnung einzieht / auszieht. Diese Tabelle gegen einer Schaetzung zu tauschen duerfte schwierig werden, da die Voraussetzung fuer eine Schaetzung hoch gesetzt sind. Grundsaetzlich koennen und sollten Sie das Abrechnungsunternehmen und oder Ihren Vermieter mit diesen Problem befragen, denn Sie sollten Ihnen bei solch einer Unklarheit behilflich sein. Und als Tipp: Schreiben Sie einen Widerspruch in Bezug auf die Heizkostenabrechnung an Ihren Vermieter und lassen Sie sich dieses bestaetigen mit den Vermerk das die erfolgte Abbuchung unter Vorbehalt ist. Somit haben Sie "mehr Zeit" und sind erst einmal auf der sicheren Seite.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • Vielen lieben Dank D-D-I für deine Antwort.

    Widerspruch gegen die Heizkostenabrechnung habe ich schon eingelegt.

    Die Dame von der Hausverwaltung war auch schon da und hat den Zählerstand an dem Heizkörper noch einmal angesehen. Darauf meinte sie nur kurz, dass alles seine Richtigkeit hat und ist ganz schnell wieder gegangen. Sinngemäß sagte sie noch, ich solle doch nicht mosern, sonst würde es noch teurer werden. Ein Gespräch war nicht wirklich möglich.

    Habe nun noch einmal ein Schreiben aufgesetzt und um Erläuterung der Abrechnung gebeten. Mal schauen was nun kommt. Auch den Vormieter habe ich kontaktiert. Vielleicht hat er ja einen richtigen Wert im Protokoll stehen.

  • Wenn sie mit dem Vormieter ins Geschick kommen, wäre das die eleganteste Lösung. Für die Hausverwaltung ist lediglich der Gesamtwert von 1600 Einheiten wichtig. Die Aufteilung könnte ihr Wurscht sein.
    Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, bleibt es bei der Berechnung mit der Gradtagszahlentabelle.
    Wie bereits erwähnt, ist eine Schätzung nicht möglich, da keine Erfahrungswerte vorliegen. Andere Wohnteile können ebenfalls nicht herangezogen werden, da diese höchst unterschiedlich beheizt werden.

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