Kellerabteil nicht nutzbar

  • Hallo,

    aufgrund von Baumaßnahmen (Einbau Fernwärme) mussten wir den Großteil unseres Kellerabteils in ein anderes Abteil umräumen, für das wir jedoch keinen Schlüssel erhalten haben. Unser Kellerabteil sollte - obwohl noch etwas darin steht - nicht abgeschlossen werden. Dieser Zustand hält nun bereits anderthalb Monate an. Für die Nichtnutzung bzw. nicht vollständige Nutzungsmöglichkeit des Kellerabteils würden wir eine Mietminderung von 5% ansetzen. Wieviel könnte aber für den temporären "Eigentumsentzug" gemindert werden?

    Gibt es hierzu Erfahrungen?

    Vielen Dank vorab und viele Grüße

    Saru2020

  • Wieviel könnte aber für den temporären "Eigentumsentzug" gemindert werden?

    Das erfährst du beim freundlichen Mietrechtsanwalt oder beim örtlichen Mieterverein. Foren ist es nämlich nicht erlaubt Rechtberatung zu leisten, das ist nur den vorgenannten möglich.

  • Ich schließe mich dem Vorredner an. Da hilft nur ein Anwalt. Letztendlich kommt es auch auf die vertragliche Situation an.

    Wenn der Keller beispielweise nicht vertraglich erwähnt ist, bzw. da geschrieben steht, dass dieser zur kostenlosen Nutzung überlassen wird, dann ist keine Minderung möglich.

    Was sagt denn der Vermieter zu dieser ganzen Sache?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Danke, Köbes und Leipziger82. Eine Rechtsberatung wollte ich auch nicht. Da habe ich mich wohl missverständlich ausgedrückt. Ich dachte, es hätte jemand eine ähnliche Erfahrung gemacht und wir könnten uns austauschen.

    Das Kellerabteil ist im Mietvertrag enthalten.

    Inzwischen ist die Situation die, dass unser Kellerabteil völlig verdreckt von den Maurerarbeiten ist und wir den Schlüssel zu dem anderen Kellerabteil bekommen sollen. Bislang wurde uns versichert, dass uns beim Tragen der Gegenstände geholfen wird, aber das war wohl nur Wunschdenken.

  • Wenn Keller in Vertrag steht- solltest du auch Keller nutzen können.

    Du zahlst ja dafür.

    Eine Mietminderung selbst kannst du nicht machen- geh zu deinem Mietverein und lass Anwalt einen Brief an deinen Vermieter schreiben. Auf jeden Fall wirst du dort gut beraten.

  • Miete ab sofort unter Vorbehalt zahlen, bis man weiß um wieviel die Miete dann gemindert werden kann. Rückwirkend wird es mit einer Mietminderung immer etwas schwierig.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

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