Guten Morgen zusammen,
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Ich versuche den Sachverhalt so kurz wie möglich zu beschreiben.
Wir wohnen seit November 2017 in einer Neubauwohnung mit 100qm.
Im August 2019 haben wir die erste Nebenkostenabrechnung erhalten und sind hier sprichwörtlich schon vom Hocker gefallen. Unsere Wohnung kostete für 12 Monate (Jahr 2018) insgesamt 3000NK (Aufzug und Hausmeister beinhaltet). Nun ja haben wir so hingenommen. Allerdings haben wir dann erstmalig im Dezember 2019 festgestellt, dass unsere Nachtabsenkung der Fußbodenheizung nicht greift. Hier haben wir dann den Vermieter informiert und der Sänitärler kam auch relativ zügig vorbei.
Hier wurde dann im ersten Schritt festgestellt, dass die Thermostate des Abstellraums mit dem des Flurs vertauscht wurden. Sprich, wir wollten eigentlich den Flur heizen, dies wirkte sich dann aber auf die Abstellkammer aus, in dem sich kein Thermostat befindet usw.
Nun ja, eigentlich dachten wir, dass der Fehler behoben ist. Wie gesagt dachten wir das! Weitere 4 Wochen später bemerkten wir, dass die Nachtabsenkung immer noch nicht greift und haben nach Freigabe des Vermieters den Sanitärler kontaktiert. Dieser war in Summe bei zwei Terminen vor Ort und konnte den Fehler nicht finden, wollte sich allerdings mit dem Werkskundendienst der Fußbodenheizung in Verbindung setzen. Auf 2 Einschreiben reagierte dieser nicht, bis wir dann den Vermieter wieder eingeschalten haben.
Im Juni 2020 kam nun endlich der Sanitärler mit dem Werkskundendienst und dem Elektriker, welcher die Anlage angeschlossen hat. Hier haben wir dann erfahren, dass seit Bezug der Wohnung (Neubau) die komplette Fußbodenheizung bei uns falsch verkabelt war und somit auch nie die Nachtabsenkung gegriffen hat.
Mittlerweile haben wir eine neue Nebenkostenabrechnung für 2019 erhalten und nun kostet die Wohnung 3400€ pro Jahr.
Somit haben wir Widerspruch für die NK 2020 und auch rückwirkend für 2019 beim Vermieter schriftltch eingereicht.
Dieser schlägt uns nun folgendes vor:
Wir sollen den Großteil der Nachzahlung (alles bis auf 150€) an ihn bezahlen und er würde dann die Nebenkostenabrechnung von 2020 als Referenzwert nehmen, behält sich dann aber auch vor, dass er die 150€ noch verlangen kann. In der Eigentümerversammlung haben wohl die beteiligten Firmen sich in der Form geäußert, dass der Fehler maximal 100-200€ pro Jahr ausmacht. Was ich noch erwähnen sollte, wir haben keine Kinder und sind beide voll berufstätig.
Meines Erachtens nach ist der Vorschlag des Vermieters nur eine win-Situation für ihn und nicht für uns. Vor allem wurden in 4 von 6 Wohnungen im Haus teils Anschlüsse falsch vorgenommen.
In Summe hatten wir für 2018 eine Nachzahlung in Höhe 1164€ (Vorauszahlung 150 p.M.) und für 2019 1365€ (Vorauszahlung gleich).
Generell bezahlen wir gerne die Nebenkosten nach, jedoch sind wir nicht bereit für die Fehler der anderen zu bezahlen. Wir dachten uns nun eben, dass wir den Vermieter anbieten, eine Nachzahlung in Höhe von 600€ vorzunehmen und damit sind die Kosten für uns abgegolten.
Wie seht ihr denn das ganze?
Würde mich über eure Hilfe freuen!
LG Benny