Wasser, Heizung, Strom lässt sich ja teilweise remote ablesen (sog. Fernablesung).
1. Wäre es nicht das Mindeste, dass jemand (Vermieter, Verwaltung, Zählerbetreiber, Versorger, ...?) den Mieter bei Einzug darüber informiert, welche der Zähler fernablese-fähig sind? Bin kein Jurist, aber gefühlt (sorry!) lässt sich das aus geltenden Datenschutzrecht (und auch bereits vor der DSGVO) ableiten. Hat da jemand Erfahrung?
2. Wenn eine abrechnungsrelevante Fernablesung stattfindet, geschieht dies ja technisch bedingt ohne mein Wissen. Müsste ich nicht auch darüber informiert werden, schon alleine, damit ich den Wert (im 4-Augen-Prinzip) mit ablesen kann?