Kaution - Seltsame Erklärung beim Mietvertrag

  • Hallo zusammen!

    ich habe einen neuen Mietvertrag für das WG-Zimmer bekommen. Dabei handelt es sich um einen ganzen anderen Mietvertrag. Vor allem wo die Kaution erklärt wird. Im Anhang könnet ihr die Klausel lesen, aber ich zitiere den Satz, der komisch formiliert ist:

    Zitat

    Die Kaution verfällt nach Ablauf von 6 Monaten nach Vorliegen der Mietendabrechnung, wenn ihre Rückzahlung aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, nicht erfolgen kann.

    Das heißt, der Vermieter kann einfach nach 6 Monaten nicht die Kaution zurückbezahlen, wenn er so mag? Wenn diese Gründe in dem Mietvertrag stehen, welche wären sie denn? So weit ich weiß, der Vermieter sollte bis 6 Monaten die Kaution zurückbezahlen, ist das aber keiner Pflicht. Ist der Satz in Ordnung mit dem BGB?

    Viele Dank und mit freundlichen Grüßen

    Canaletto

  • (4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

    Ein Absatz 5 existiert zudem überhaupt nicht. Möglicherweise handelt es sich um einen Vertragsvordruck von vor 2001. Ein Vermieter kann nicht nach seinem belieben das Gesetz umbiegen.