Hallo zusammen,
kurze Info zu der Wohnsituation:
Ich wohne derzeit in einer 2er WG. Vor meinem Einzug war es eine 3er WG. Der Hauptmieter ist der Vater meines Mitbewohners. Er mietet die Wohnung von der Hausverwaltung. Ich habe mit dem Vater einen Untermietvertrag. Nun habe ich mein Zimmer zum 31.12.20 gekündigt. Kurz danach hat auch der Vater als Hauptmieter die Wohnung zum 31.12. gekündigt, wodurch dann eine komplette Auflösung der WG erfolgen wird. Mein Mietbewohner wohnt in der Wohnung bereits 4 Jahre.
Ich würde sehr gerne eine vorzeitige Zimmer- und Schlüsselübergabe vornehmen (zum 31.10), da ich bereits in meine neue Wohnung gezogen bin und dies aus organisatorischen Gründen einfacher wäre. Die Wohnung/das Zimmer werde ich selbstverständlich noch bis zum 31.12.20 bezahlen.
Nun wird mir die vorzeitige Zimmer- und Schlüsselübergabe von meinem Hauptmieter verweigert, da er sagt, dass er die Abnahme der Hausverwaltung zum 31.12 abwarten will und mir somit auch nicht die Kaution frühzeitig zurückzahlen will, da ggf. Renovierungsarbeiten anstehen werden. Ich habe aber doch grundsätzlich nichts mit der Hausverwaltung zu tun sondern lediglich einen Vertrag mit dm Hauptmieter.
Nun zu meiner Frage:
- Bin ich dazu gezwungen, die gesamte Wohnung mitzurenovieren, obwohl ich laut Mietvertrag nur mein Zimmer sowie das Wohnzimmer zur Mitbenutzung miete? Ebenfalls wohne ich dort erst seit einigen Monaten und nicht, wie der Sohn des Hauptmieters, seit 4 Jahren. Bei meinem Einzug gab es kein Übergabeprotokoll. Bei meinem Einzug gab es jedoch bereits sichtbare Mängel, wie das Abblättern der Farbe an den Türrahmen oder Flecken an der Wand im Flur.
- Habe ich grundsätzlich ein Recht auf eine vorzeitige Zimmer- und Schlüsselübergabe? Mein Zimmer wurde vor Einzug gestrichen. Das gleiche würde ich nun für mein Zimmer auch machen, sodass es den Ursprungszustand hat.
- Habe ich nach dieser Zimmer- und Schlüsselübergabe ein Recht auf die Rückzahlung der Kaution? Ich würde die Miete sonst auch diesen Monat im Voraus zahlen können, sodass sie sich um die Miete keine Sorgen machen müsste.
Ich hoffe, dass dies alles deutlich ist. Ich habe nun leider ein schlechtes Verhältnis zu meinem Mitbewohner, weshalb sich das alles als schwierig herausstellt.
Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen.
Viele Grüße
Thomas