Renovierung vor Einzug

  • Hallo,


    ich habe mir eine Wohnung angesehen, sie war in unrenoviertem Zustand und enthielt diverse Bohrlöcher in den Fliesen und sogar in den Rahmen der Kunststofffenster, der Laminatboden wies diverse teilweise große Schäden auf. Außerdem ist die Heizanlage mit einem roten Aufkleber des Schornsteinfegers versehen, daß die Anlage nicht in Betrieb genommen werden darf.

    Trotzdem gefiel mir diese Wohnung und mir wurde der Mietvertrag zur Unterzeichnung zugeschickt. Im Mietvertrag heißt es, dass die Wohnung in renoviertem und bezugsfertigen Zustand übergeben wird. Es ist untersagt Fliesen und Fenster anzubohren. Ich unterschrieb und schickte den Vertrag zurück. Außerdem habe ich das Maklerbüro auf die defekte Heizungsanlage hingewiesen.

    Nun habe ich mir vor einigen Tagen die Schlüssel geben lassen um die Räume auszumessen und festgestellt dass in der Wohnung noch nichts passiert ist, keine Renovierung, keine Ausbesserung des Bodens und alle Bohrlöcher sind noch immer vorhanden, die Heizung läuft auch noch nicht. Und in den Küchenschränken befinden sich noch echt viel Küchenutensilien des Vormieters. Am 27.10. soll Übergabe sein.

    Der Makler versicherte mir dass die Heizungsanlage bis dahin repariert würde. In Sachen Renovierung versuche ich seit einigen Tagen Kontakt mit dem Vermieter aufzunehmen, allerdings kann ich ihn nicht erreichen. Auf meine Anfragen auf die Mailbox bzw. den Anrufbeantworter kommt keine Reaktion.

    Ich befürchte, dass in Sachen Renovierung hier nichts mehr passiert und werde langsam unruhig, weil ja auch meine alte Wohnung zu Ende November gekündigt ist.

    Habe ich die Möglichkeit aufgrund einer nicht erfolgten Renovierung, den Bohrlöchern und dem Schaden im Laminat vom Mietvertrag zurückzutreten?


    Danke schonmal für sachdienliche Hinweise.

  • Soweit ich weiß ist ein Mietvertrag bis auf wenige Ausnahmen bindend und da hat man kaum Widerrufsrecht.

    Aber da du schreibst, dass sogar die Heizungsanlage nicht repariert wurde und der Boden größe Schäden aufweist, kann es sein, dass du Recht bekommst zurückzutreten. Sollte diese Wohnung tatsächlich in keinem bezugsfertigem Zustand sein.