Wasser und Sielgebühren so erlaubt?

  • Die Kosten für Wasser, Sielgebühren und Strom sind im Gesamtnutzungsentgelt nicht enthalten und vom Mieter direkt mit den Ver-sorgungsunternehmen abzurechnen.

    Das mit dem Strom kennt man ja, aber Wasser gehört doch eigentlich zu den Betriebs und Nebenkosten, die Sielgebühren würde ich auch wie Müllgebühren sehen, kann das so rechtens sein, dass der Mieter das direkt abführen muss?

  • Bezüglich dem Wasser ist es zwar nicht üblich, aber wird zum Teil durchaus so gemacht. Es ist jedenfalls nicht unzulässig, wenn man doch laut Vertrag ohnehin den Verbrauch extra zu zahlen hat. Ob über die Nebenkosten oder direkt macht ja dann keinen Unterschied im Endergebnis.

    Ich gehe davon aus, dass es sich um ein Einfamilienhaus handeln muss. Denn andernfall würde das mit den Siegelgebühren keinen Sinn machen. Bei einem Mehrfamilienhaus müsste der Vermieter das nach dem Verhälnis der Wohnfläche umlegen.