Die Kosten für Wasser, Sielgebühren und Strom sind im Gesamtnutzungsentgelt nicht enthalten und vom Mieter direkt mit den Ver-sorgungsunternehmen abzurechnen.
Das mit dem Strom kennt man ja, aber Wasser gehört doch eigentlich zu den Betriebs und Nebenkosten, die Sielgebühren würde ich auch wie Müllgebühren sehen, kann das so rechtens sein, dass der Mieter das direkt abführen muss?