Liebe Community,
ich habe eine Frage zu Schönheitsreparaturen: Ich habe in meiner Wohnung genau 3 Jahre gewohnt. Der Mietvertrag enthält:
§7 Schönheitsreparaturen
(1) Die Schönheitsreparaturen während der Mietdauer übernimmt der Mieter nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten.
(2) Grundsätzlich gilt: In dem Zustand, in dem die Wohnung zu Mietbeginn vom Mieter übernommen wurde, ist sie auch nach Beendigung des Mietverhältnisses wieder zurückzugeben.
Kann mich der Vermieter nach Kündigung damit zum Streichen zwingen? Die Tapete in der ganzen Wohnung hat nur an 2 Stellen kleine Auffälligkeiten, was ich als normale Gebrauchsspuren interpretieren würde.
Vielen Dank im Voraus!