Zwischenablesung der Heizung und Nutzerwechselgebühren

  • Hallo miteinander,

    voriges Jahr im März haben wir eine neue Wohnung bezogen. In der Nebenkostenabrechnung des Vormieters wurden uns nun Zwischenablesegebühren von 116 Euro und Nutzerwechselgebühren in Höhe von 28 Euro berechnet. In dem Mietvertrag, einem Standardvordruck, steht unter §6: „10. Zieht der Mieter während eines laufenden Abrechnungszeitraumes aus, hat er die Kosten der erforderlichen Zwischenablesung zu tragen.“

    Soweit wäre die Sache ja klar. Unser Anwalt vom Mieterverein meint aber, die Übertragung der Kosten auf uns wäre so nicht rechtens.

    Wie seht ihr die Sache? Wir könnten wenn es gut läuft die 144 Euro zurückbekommen, wenn es schlecht läuft wären wir die 200 Euro Selbstbeteiligung der Mietrechtsschutz los.

    Wir sind neu hier im Forum und haben über die Suche leider nichts passendes gefunden.

    Liebe Grüße

    Die Schneiders