Cerankochfeld kaputt - Vermieterin will Herd austauschen

  • Hallo :)

    mir ist letztens blöderweise Plastik auf dem Herd angeschmolzen, als ich das entfernt habe haben sich Splitter vom Cerankochfeld mit abgelöst. Meine Vermieterin hat einen Elektriker draufgucken lassen und meinte nun, der hätte gesagt, es würde sich nicht lohnen das Kochfeld auszutauschen (was mich wundert, es sollte ja nicht so schwer sein ein Schott Ceranfeld neu zu bekommen?). Man müsse einen ganz neuen Herd anschaffen, sie würde mir die Rechnung zukommen lassen. Ich frage mich nun, ob ich überhaupt dazu verpflichtet bin, den neuen Herd zu bezahlen, ich bin ja nur Schuld daran dass das Kochfeld kaputt ist. Außerdem entsteht meiner Vermieterin ja Mehrwert durch einen neuen Herd. Ich habe mich noch nicht erkundigt, wie alt der jetzige ist, aber der stand schon drin als ich vor 4 Jahren eingezogen bin, also bestimmt mind. 5 Jahre alt.

    Eine Haftpflichtversicherung habe ich nicht, aber ich glaube die würde das eh nicht bezahlen, war ja fahrlässiges Verhalten von mir.

    Muss ich jetzt den neuen Herd bezahlen, oder nur den Zeitwert des alten, oder nur, was das Ceranfeld gekostet hätte? Kann mir jemand weiterhelfen?

    LG

  • Hast du dich schon einmal bei den örtlichen Händlern umgehört, ob es für dieses Gerät ein separates Ceranfeld zu kaufen gibt? Wenn nein, dann musst du nur den Zeitwert des Herdes ersetzen.

    Keine Haftpflichtversicherung zu besitzen ist ganz schön leichtsinnig. Meine kostet mich im Jahr keine 10,- Euro.

  • Eine Haftpflichtversicherung habe ich nicht, aber ich glaube die würde das eh nicht bezahlen, war ja fahrlässiges Verhalten von mir.

    Genau dafür haftet ja die Haftpflicht.

    Muss ich jetzt den neuen Herd bezahlen, oder nur den Zeitwert des alten, oder nur, was das Ceranfeld gekostet hätte?

    Du kannst einen Abzug neu für alt vornehmen. Also du zahlst quasi nur den Zeitwert des Alten.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Nur als Info am Rande. Auch wenn in einer Haftpflichtversicherung Mietsache Schäden enthalten sind, dann sind dort grundsätzlich Gasschäden dabei ausgeschlossen. Es gibt keine Versicherung, die an der Mietsache auch Glasschäden bezahlt. Und ein Ceranfeld ist Glas.