Nebenkostenabrechnung Doppelhaus - Heizkosten

  • Hallo,

    wir wohnen als Mieter in einer Doppelhaushälfte mit einer gemeinsamen Heizungsanlage und mit verschiedenen Eigentümern für beide Häuser. Bisher wurden die Nebenkosten für jede Haushälfte immer anteilig nach der 30/70 Methode abgerechnet (15% zahlt jede Haushälfte und von den 70% zahlt jede Haushälfte anteilig nach Verbrauch). Der neue Mieter in der anderen Haushälfte nutzt seit einem Jahr die Heizung nicht mehr, d.h. er hat keinen Verbrauch mehr, nach dem man die 70% der Nebenkosten abrechnen könnte. Dadurch zahlen wir 100% von den 70% der Gesamtnebenkosten.

    Frage 1.) Ist das so korrekt?

    Frage 2.) Was würde passieren, wenn auch wir die Heizung nicht mehr nutzen und nur noch die 15% der Gesamtnebenkosten zahlen müssten. Bleibt dann unser Vermieter auf den 70% Nebenkosten sitzen, die nach Verbrauch abgerechnet werden müssen oder gibt es für diesen Fall eine Ausnahmeregelung?

    Vielen Dank im Voraus Ihre Hilfe

  • Zu 1. Ja

    Zu 2. Dann müsst ihr für den Verbrauch nichts bezahlen, logisch. Wo nichts stattfindet kann auch nichts mehr gemessen werden. Aber für die Grundkosten der Heizungsanlage (Wartung, Verbrauchserfassung, Schornsteinfeger etc) müssen beide Mietparteien aber zahlen. Es sei denn man setzt die ganze Anlage still, dann muss auch nichts mehr gezahlt werden

  • der Verbrauch wird weiterhin über Wärmemesszähler erfasst


    Zu 1. Ja

    Zu 2. Dann müsst ihr für den Verbrauch nichts bezahlen, logisch. Wo nichts stattfindet kann auch nichts mehr gemessen werden. Aber für die Grundkosten der Heizungsanlage (Wartung, Verbrauchserfassung, Schornsteinfeger etc) müssen beide Mietparteien aber zahlen. Es sei denn man setzt die ganze Anlage still, dann muss auch nichts mehr gezahlt werden

    genau darum geht es bei meiner Frage. Die Wartungskosten wurden bisher zu je 50% von beiden Haushälften gezahlt, also verbrauchsunabhängig. Da die andere Haushälfte nun nicht mehr heizt, wurde von von beiden Vermietern auf die 30/70 Regel umgestellt, d.h. wir zahlen jetzt von den Wartungskosten 15% Grundkosten + 70% nach Verbrauch, also insgesamt 85% der Wartungskosten, da die anderen Haushälfte keinen Verbrauch mehr hat. Meiner Meinung nach müssten die Wartungskosten wie bisher auch zu 50% zwischen beiden Einfamilienhäusern geteilt werden, da darin ja auch die Werterhaltung der Heizungsanlage enthalten ist, die zur Hälfte zur anderen Haushälfte gehört


    wenn wir nun auch nicht mehr heizen würden, würden wir, so wie die andere Haushälfte, ja auch nur noch 15% der Wartungskosten zahlen, da eine verbrauchsabhängige Abrechnung für 70% der Wartungskosten nicht möglich ist, wenn kein Verbrauch stattgefunden hat. Die beiden Vermieter müssten dann 70% der Wartungskosten selbst zahlen. Ich kann mir deshalb nicht vorstellen, dass eine verbrauchsabhängige Abrechnung der Wartungskosten nach der 30/70 Regel tatsächlich korrekt ist

  • Vermutlich gibt es keinen solchen Fall in der Rechtsprechung, geschweige denn im Gesetz, denn davon ist einfach nicht auszugehen. Wie soll es denn funktionieren, dass bei einer Zentralheizung plötzlich niemand mehr Heizung und Warmwasser abnimmt? Beheizt werden müssen die Gebäude ja.

  • Warmwasser kommt aus Elektrothermen. Bei der Heizung handelt es sich um eine gemeinschaftliche Ölheizung für 2 Einfamilienhäuser. In beiden Häusern befinden sich Kamine, die zur Heizung der Wohnungen genutzt werden können

  • Die Frage kann nicht allgemeingültig beantwortet werden, da es auf mehrere Punkte ankommen kann. Beispielsweise könnte es im Mietvertrag eine Vereinbarung geben, in welcher Weise man als Mieter zum Heizen verpflichtet ist. Aber auch ohne vertragliche Regelung hat man als Mieter eine Obhutspflicht für seinen Mietbereich. Und bei einem Kamin kann man in der Regel nur wenige Räume heizen, meistens das Wohnzimmer. Es gibt aber ja auch Nebenräume, in denen es zu Schäden durch Frost kommen kann. Es gab schon Urteile, nach denen die Kündigung eines Mieters wegen dieser Pflichtverletzung berechtigt war.

  • Mein Vorschlag, heize auch nicht mehr, dann kann die Anlage still gelegt werden und dann fallen auch keine Grundkosten an. So lange aber noch irgend jemand heizt fallen Grundkosten an und die müssen von beiden Parteien getragen werden wie bisher.

  • das sehe ich ein. Jedoch ist das ja jetzt auch der Fall bei der anderen Haushälfte. Mir geht es darum, dass die andere Haushälfte nicht mehr heizt und wir nun 85% der Wartungskosten übernehmen müssen. Ich wollte mit dem Gedankenspiel des Nicht-Heizens nur auf die bestehende Problematik hinweisen, die entstünde, wenn beide Mieter nicht mehr heizen. Dann würden die Vermieter ja auf 70% der Kosten sitzen bleiben. Deshalb würde ich es für logischer halten, wenn beide Mieter weiterhin 50% der Wartungskosten übernehmen würden, unabhängig davon, ob sie nun viel, wenig oder überhaupt nicht heizen

    Bitte keine Vollzitate zur besseren Übersichtlichkeit!

  • Ich habe die Situation verstanden, die du beschreibst. Doch das kommt in der Praxis kaum in der Form vor, denn üblicherweise kann man durch einen Kamin nur einen Raum damit heizen, für andere Räume bleibt dann nur die Zentralheizung. Daher gibt es auch keine Gerichtsurteile für den von dir beschriebenen Fall, jedenfalls ist mir keines bekannt. Auch die Heizkostenverordnung sieht den Fall nicht vor.

    Du solltest zunächst das Gespräch mit dem Vermieter suchen. Denn der Nachbar hat wie gesagt eine Obhutspflicht für die Räume, und wenn er diese zu sehr auskühlen lässt, wird das den Vermieter sicherlich interessieren.

  • Du solltest zunächst das Gespräch mit dem Vermieter suchen. Denn der Nachbar hat wie gesagt eine Obhutspflicht für die Räume, und wenn er diese zu sehr auskühlen lässt, wird das den Vermieter sicherlich interessieren.

    Der Bewohner der anderen Haushälfte ist der Eigentümer selbst

  • die entstünde, wenn beide Mieter nicht mehr heizen. Dann würden die Vermieter ja auf 70% der Kosten sitzen bleiben

    Um auf diese Konstellation zurück zu kommen. Ja, in der Tat würden die Eigentümer auf einen Teil der Kosten sitzen bleiben, das ist richtig. Denn es ist nach der Heizkostenverordnung nun mal so, dass 30 bis höchstens 50% der Kosten als die Grundkosten gelten können.

    Man könnte die Grundkosten nur auf maximal 50% erhöhen, mehr würde die Heizkostenverordnung nicht erlauben. Vielleicht möchte das dein Vermieter mit dem Nachbarn so vereinbaren in deinem Sinne.

    Es ist verständlich, dass du dich benachteiligt fühlst, wenn nur du Verbrauchskosten hast und der Nachbar nicht. Doch es sinken ja auch die Gesamtkosten dadurch, das darf man nicht vergessen.