Erhebliche Mehrkosten durch unangekündigten Wechsel Reinigungsdienstleister

  • Wir wohnen in einem 7 Parteien-Haus. Unser Vermieter hatte wohl zu Beginn unseres Mietverhältnisses (zusammen mit 2 der anderen Parteien) einen Reinigungsservice für die Treppenhausreinigung beauftragt. Dieser kostete lt Nebenkostenabrechnung 180 EUR anteilig für uns im ersten Gesamt-Jahr.

    Nun wurden in der letzten Abrechnung anteilige Kosten von ca. 420 EUR (!) aufgerufen.

    Lt. Vermieter hat die Hausgemeinschaft entschieden einen gemeinsamen Reinigungsservice zu beauftragen.

    - Hätte man uns diese (Nebenkosten-)Mieterhöhung mitteilen müssen?

    Im Mietvertrag steht bzgl. Betriebskosten: "Neben der Miete trägt der Mieter die Betriebskosten im Sinne des §27 der 2. Berechnungsverordnung. [...] Die Betriebskosten beinhalten Heizung und Warmwasser, Kaltwasser, Müll, Grundsteuer, Allgemeinstrom, Gebäudeversicherungen. Die Wohnungsstromkosten sind nicht in den Nebenkosten enthalten"

    Gibt es hierüber vielleicht eine Möglichkeit, die Kosten nicht tragen zu müssen? Die Reinigungskosten sind in der Auflistung nicht angegeben. Oder reicht hier der Verweis auf den Berechnungsverordnung?

    Falls jemand Erfahrungen in dem Thema hat, würde ich mich sehr über eine Einschätzung freuen. Danke!

  • Wenn die Mieter nicht bereit sind die Reinigung der Gemeinschaftsflächen zu übernehmen, dann werden diese Arbeiten an einen externen Dienstleister vergeben und die Kosten über die Betriebskostenabrechnung abgerechnet. Das ist in unzähligen Mehrfamilienhäusern in Deutschland so der Fall und auch rechtens.