Berliner Räumung - keine Herausgabe der gepfändeten Sachen - Mietschulden bezahlt

  • Hallo ihr Lieben,


    wie der Titel schon aufzeigt, ist es ein eher unangenehmes Thema für mich, dennoch möchte ich Rat einholen.

    Folgende Situation: ich hab Mietschulden verursacht, welche in einer Räumung meiner Wohnung mündete. Es wurde eine „Berliner Räumung“ durchgeführt, also lediglich erstmal das Schloss ausgetauscht, sodass ich die Wohnung nicht mehr betreten konnte. Die ehemalige Vermieterin hat dann einige Sachen aus der Wohnung entfernt und eingelagert und nach Absprache konnte ich dann den Rest meiner Habe abholen. Unter anderem hat sie den Großteil meiner Kleidung und meinen Fernseher sowie Radio einbehalten. Inzwischen weiß ich, dass das nicht rechtens war.

    Die Mietschulden verliefen sich auf etwa 1300 Euro und ich habe diese innerhalb eines halben Jahres trotz eines enorm geringen Einkommens abgezahlt. Die letzte Rate erfolgte letzten Monat. Nun muss ich die Anwaltskosten abzahlen, die bei etwa 2600 Euro liegen. Die erste Rate in Höhe von 200 Euro ist bereits erfolgt.


    Nach mehrfacher Nachfrage durfte ich dann die ersten gepfändeten Gegenstände abholen. Gegenstände, die mir nachweislich nicht gehörten und die die Besitzer dringend zurückverlangten. Beim zweiten Mal durfte ich meinen Fernseher und mein Radio abholen. Kurz nach der Räumung wurde mir gesagt, ich könne bei jeder Ratenzahlung etwas von meinen Sachen wiederhaben. Dann wurde sich dazu entschieden, mir erst nach der dritten Rate die oben genannten Dinge auszuhändigen. Nach meinem

    Bitten, mir meine Kleidung zu geben, wurde mir gesagt, sie hätten mir ja Kleidung dagelassen. Allerdings handelte es sich dabei um nicht mehr passende Kleidung, die ich verkaufen wollte.

    Meine konkreten Fragen zu der oben genannten Situation sind:


    Ist es rechtens, weiterhin meine Sachen einzubehalten, nachdem die Mietschulden bezahlt sind? Oder muss ich mich nun auch gedulden, bis ich die Anwaltskosten in mehr als einem Jahr erst abbezahlt habe?


    Kann ich darauf bestehen, dass mir zumindest meine Kleidung ausgehändigt wird, auch wenn die alte Vermieterin der Meinung ist, ich hätte genug Kleidung zur Verfügung?

    Ich habe das Gefühl, dass meine Unwissenheit und Notsituation ausgenutzt wird, um Druck auf mich auszuüben, so schnell wie möglich die entstandenen Kosten zu zahlen. Daher würde ich mich absichern, dass das, was die Vermieterin da macht, auch rechtskonform ist. Sollte das der Fall sein, kann ich mich zumindest etwas beruhigen, bis ich den Rest meiner Habe zurückerhalte.

    Vielen Dank im Voraus für eventuelle Hilfe


    Liebe Grüße,

    Zarah