Mietminderung aufgrund von Wasserschaden und Trocknungsgerät

  • Hallo,

    da ich in Mietminderungstabellen nicht wirklich fündig werde, wil ich hier nach Erfahrungen mit ähnlichen Situationen fragen, um eine angemesse Mietminderung zu fordern.

    Hauptsächlich an der Decke meines Badezimmers und des daneben liegenden Wohnzimmers befindet sich ein etwa 1m2 großer Wasserschaden. Durch die Feuchtigkeit hat sich die Tapete an der Decke abgelöst und an der Wand verfärbt, sodass hier Reparaturen erforderlich sein werden. Ein unangenehmer muffiger Geruch ist auch entstanden.

    Nun wurde ein Trocknungsgerät aufgestellt, wobei die Lärmbelastung relativ gering ist. Die beauftragte Firma wird vorraussichtlich wöchentlich die Restfeuchtigkeit an der Decke beurteilen.

    Nun würde ich mich über Einschätzungen darüber freuen, welche Quote für eine Minderung angemessen wäre und ob es notwendig wäre, die Lautstärke des Trocknungsgerätes zu messen, um diese zu bemängeln.

  • Das können wir Dir nicht sagen. Zum einen kennen wir den konkreten Umfang nicht, zum anderen wäre das eine unzulässige Rechtsberatung.

    Hier kann Dir dann ein Fachanwalt oder Mieterverein helfen.

    Nur als Hinweis: Die Flecken an der Decke sind nur eine optische Beeinträchtigung und rechtfertigen in der Regel keine Minderung. Da geht es dann nur um den Lüfter.

    Wenn Du selbst sagst, dass die Belästigung relativ gering ist, warum willst Du dann die Miete mindern?

    Ich würde eher darauf achten, dass der Stromverbrauch des Trocknungsgerätes erfasst wird. Das kann nämlich teuer werden.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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