Hallo liebe Community,
ich habe probiert, mich zu dem Thema einzulesen, jedoch habe ich als (Miet-)Rechtslaie leider keine Klarheit erlangen können. Folgender Sachverhalt:
Unsere ehemalige Vermieterin hat uns für das Abrechnungsjahr 2018 (1.1.-31.12.18) im Juni 2019 die Nebenkostenabrechnung zugeschickt, es ergab sich ein Guthaben zu unseren Gunsten von Rund 1000€. Dies hat uns die damalige Vermieterin auch ausgezahlt.
Nun hat sie uns vor wenigen Tagen die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2019 zukommen lassen. Hier ergab sich ebenfalls ein Guthaben, jedoch "nur" 180€. Im Zuge dieser Nebenkostenabrechnung hat uns die Vermieterin zudem mitgeteilt, dass ihr in der Abrechnung für 2018 leider ein Fehler unterlaufen war und sie versehentlich keine haushaltsnahen Dienstleistungen abgerechnet hat. Sie wird jetzt die Unterlagen für 2018 nochmal durchgehen und sich dann wieder melden.
Nun meine offensichtliche Frage: steht ihr diese Nachzahlung in Höher der nicht abgerechneten haushaltsnahen Dienstleistungenzu? Gilt in diesem Falle eine Verjährungsfrist von 3 Jahren oder von 12 Monaten? Ich blicke wie gesagt nicht durch.
Danke im Voraus für eure Hilfe. Solltet ihr weitere Infos benötigen werde ich probieren, diese zu liefern.
VG
Mieter 1290