Per mail eine schriftliche zusage bekommen

  • Hallo Ich hebe eine Frage ,Vieleicht kann sie mir jemand beantworten .

    mein Sohn und seine Freundin mit 9 Säugling, hatten eine schriftliche Zusage per mail bekommen, dass sie die Wohnung bekommen.


    jetzt hat aber die Hausverwaltung per mail mitgeteilt des sie die Wohnung doch nicht bekommen.


    das Problem ist das der Vormieter seine Küche und diverse Möbel in der Wohnung zu Übernahme in der Wohnung lassen möchte, mein Sohn sagte ihm das ihm die Küche und das die anderen Möbel nicht haben möchte, darauf meinte der Vormieter das, dass die Grundvoraussetzung war um diese Wohnung zu bekommen., mit der Aussage das das mit der Hausverwaltung auch so ausgemacht war.


    3 Tage später bekamen sie eine Absage.


    ist das Rechtens? die Hausverwaltung hat mit keinem Wort mitgeteilt das der Mietvertrag nur wenn die Möbel Übernommen werden nur dann zustande kommt.