Trennung von Wasser und Strom - wer übernimmt die Kosten

  • Folgende Lage.

    Das Haus gehört zwei Schwestern, deren Eltern ein Nießbrauch auf das gesamte Haus haben.

    Die Eltern wohnen im EG. und eine der Schwestern wohnt im 1.OG + DG, was Sie und Ihr Mann sich ausgebaut hat.

    Zur Sicherheit haben Sie sich ein Wohnungsrecht vom Notar anfertigen lassen, was aber nicht eingetragen wurde, sondern nur unterschrieben wurde von allen (Schriftlicher Vertrag).

    Ursprünglich wollten die Eltern vor drei Jahren ausziehen und auf Ihr Nießbrauch verzichten, allerdings sind sie nun in Geldnot und wollen das Nießbrauch teuer an die zweite Schwester verkaufen. Das hat zu Spannungen in der Familie geführt, so das die Eltern nun ausziehen möchten, und vermieten wollen. Strom, Wasser und Heizung ist nicht getrennt.

    Nun zu meiner Frage, wer kommt für die Kosten der Trennung von Wasser, Strom und Heizung auf? Die Eltern sind sich sicher, das dafür der Eigentümer aufkommen muss. Bei der Gelegenheit wollen Sie dann auch die Fenster und Heizung erneuern, alles auf kosten der zweiten Schwester, die sowieso nichts von dem Haus hat und auch keine Wohnungsrecht.

    Zur Info:

    Laut Nießbrauch, müsste der Eigentümer (die zwei Schwestern) dafür aufkommen, aber in dem besagten Wohnungsrecht der dort wohnenden Schwester, wird darauf hingewiesen, das anfallende kosten gemeinsam bezahlt werden, wenn sie denn gemeinsam genutzt werden.

  • Ich beschränke mich nun auf das mietrechtlich relevante. Die Streitereien sollen hier nicht Thema sein.

    Wie wird das Haus denn beheizt? Zentralheizung? Welcher Energieträger? Heizkörper oder Fußbodenheizung?

    Stromversorgung trennen auf zwei Zähler sollte man, ist aber nicht zwingend vorgeschrieben. Je nach Aufbau der Elektrik ist dies einfach oder quasi unmöglich machbar. Dementsprechend muss man sich dann eine Lösung überlegen, am besten mit dem Elektriker vor Ort.

    Falls das Verhältnis der im Haus wohnenden Partei mit den Eltern noch gut ist, kann man darüber nachdenken, dass die dort wohnende Partei als Vermieter auftritt und man damit alle Optionen des Zweifamilienhauses nutzt, in dem eine Wohnung vom Vermieter selbst genutzt wird. Dann könnte man sich rechtlich jegliche Kosten für Verbrauchserfassungen sparen und hätte den Vorteil der erleichterten Kündigung, d.h. ohne berechtigten Grund.

  • Danke, für deine Antwort.

    Wenn eine genau Abrechnung gewünscht ist, wer muss dann für die Kosten auf kommen zum trennen der Haushalte?

    Ob und mit welchem umfang dieses zu machen ist, kommt dann als nächstes.

  • Ich hatte bewusst nach dem Heizung-System gefragt. Meistens muss da nichts getrennt werden. Im ungünstigen Fall muss an jeden Heizkörper und ab jede Wasserentnahmestelle ein entsprechender Zähler. Die kann man kaufen oder mieten, bei Miete zahlen die Nutzer (auch der Mieter).

    Ansonsten hängt es von den geschlossenen Verträgen ab. Üblicherweise ist mit Nießbrauch die Übernahme aller öffentlichen und privaten Lasten verbunden, aber das kann auch anders vereinbart werden. In der Rechtsprechung geht es seit neuem auch in diese Richtung, dass der Eigentümer in der Pflicht ist. Zudem hat darf der Nießbraucher dann auch keine großen Umbauten machen. Er darf nicht darüber entscheiden, ob eine neue Heizung oder Fenster eingebaut werden. Das obliegt den Eigentümern.

    Am besten sollte ein Anwalt konsultiert werden, der die vertraglichen Voraussetzungen prüft und das, bevor Tatsachen geschaffen werden. Sonst wird es noch teurer.

  • Ich habe es mir eitwas zu leicht vorgestellt. Ich dachte, man bekommt vielleicht eine Antwort :

    Für die Kosten muss der Mieter (Eltern) aufkommen, weil Sie diesese nun vermieten möchte und ein Trennung gegeben sein muss, oder :

    für die Kosten müssen alle aufkommen, weil ....

    Trotzdem danke.