Kündigung möbliertes Zimmer im Haus der Vermieter

  • Hallo,

    Ich habe ein Zimmer in einer separaten Wohnung im Haus meines Vermieters gemietet. In dieser Wohnung sind noch drei weitere Zimmer vermietet.

    Mein Zimmer ist voll möbliert, was auch im Mietvertrag vermerkt ist. Die Küche sowie Bad teile ich mit den anderen Mitbewohner.

    Der Mietvertrag ist unbefristet. Zur Kündigungsfrist steht im Mietvertrag:

    "Das Kündigungsrecht der Mietvertragsparteien richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Hinweis: Paragraph 549 BGB ist zu beachten"

    Ich möchte nun kündigen und finde die Kündigungsfrist nicht wirklich.

    Kann ich innerhalb 14 Tagen zum Monatsende kündigen oder muss ich 3 Monate einhalten?

  • Ja, 3 Monate weil das Zimmer möbliert vermietet wurde.

    Das ist doch eine falsche Begründung, wenn man §§ 573c, 549 BGB beachtet.

    Die Kündigungsfrist von zwei Wochen scheitert vielmehr daran, dass der Vermieter die Wohnung nicht bewohnt, sondern nur im selben Haus.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!