Tür im Treppenhaus beschädigt

  • Hallo,

    bin vor kurzem aus einer Souterrain-Wohnung ausgezogen.
    Ich habe die Wohnung in perfektem Zustand übergeben, aber nun kam vom Vermieter ein Brief, dass die Zargen der Wohnungseingangstür (zum Treppenhaus hin) sowie eine Brandschutztür weiter vorne im Treppenhaus "stark beschädigt" seien und ich einen Maler beauftragen solle bis Datum X, ansonsten tut er das und zieht es von der Kaution ab.

    Die "starken Beschädigungen" habe ich gesehen: Diese beschränken sich auf minimalste Abstoßungen an den Kanten und eine wenige mm breite Lackabsplitterung an de Brandschutztüre.
    Ich bin der Meinung, dass sowas übliche Gebrauchsspuren darstellt und nicht mal gemalert werden muss, es ist wirklich kaum der Rede wert.

    Außerdem handelt es sich um Gemeinschaftsbereich. An der Brandschutztür kommen auch andere Mieter vorbei auf dem Weg in die Waschküche; und direkt gegenüber der Eingangstüre liegen Kellerabteile anderer Mieter.
    Ich kann also gar nicht nachvollziehen, durch wen die "Schäden" letztlich verursacht wurden und ob sie nicht schon vorher vorhanden waren.

    Muss ich das so akzeptieren?