Staffel-Vertrag vor 4 Jahren kündigen

  • Hello hello,


    Ich habe ein Staffel-Mietvertrag, wo steht: "....das ordentliche Kündigung ist jedoch für beiden Parteien frühstens zum.....(steht nix) zulässig.

    (Die ordentliche Kündigung kann höchstens für den Zeitraum von 4 Jahren ausgeschlossen werden...."


    Kann man die Wohnung vor 4 Jahren normal kündigen?

  • Soweit die Klausel wirksam ist, dann nicht. Wenn die Klausel aber die Kündigung nur für 1 Jahr ausschließt, dann kann man entsprechend früher kündigen. Das in den Klammern ist nur eine klarstellende Erläuterung.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Soweit die Klausel wirksam ist

    Das kann man allgemeingültig ausschließen, dass das der Fall ist, denn laut Fragestellung ist im Vertrag überhaupt keine Zeit- oder Datumangabe eingetragen worden, wie lang der Kündigungsverzicht gehen soll.

  • Oh, das habe ich überlesen, dass keine Daten eingetragen worden ist.


    Dann kann man das getrost ignorieren, wie Fruggel das richtig gesagt hat.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!