Eigenbedarfskündigung Einfamilienhaus

  • Hallo ihr Lieben,

    vielleicht kennt sich ja jemand aus oder hat ähnliche Erfahrung gemacht.

    Ich selber besitze ein Einfamilienhaus, welches seit dem 01.04.2020 vermietet ist. Wir haben den Mietvertrag 'einfach mal ins blaue hinein' auf fünf Jahre begrenzt (Unwissenheit) ohne jeglichen Grund für diese Begrenzung anzugeben.

    Nun wurde mir mit einer großzügigen Kündigungsfrist meine derzeitige Mietwohnung gekündigt. Nun möchte ich gerne in meinem eigenen Haus einziehen und bin mir nicht sicher, wie dies mit einer Eigenbedarfskündigung aussieht. Ich habe mich etwas belesen und herausgefunden, dass befristete Mietverträge nicht wegen Eigenbedarf gekündigt werden können. Des Weiteren, wie oben beschrieben, scheint es notwendig einen Zeitmietvertrag korrekt zu begründen und sich dies auch im Mietvertrag oder in einem gesonderten Schreiben vom Mieter unterschreiben zu lassen. Ist dies nicht der Fall, gilt der Mietvertrag als 'ganz normal' und kann dann wieder wegen Eigenbedarf gekündigt werden. Hat da jemand ähnliche Erfahrung? Ist dem so? Und gibt es eine bestimmte Mietzeit, ab wann eine Eigenbedarfskündigung ausgesprochen werden kann, oder kann man dies auch schon nach 7 Monaten Mietzeit?

    Vielen Dank im Voraus!

  • Eine unwirksame Befristung wird durch Gerichte gerne umgedeutet in einen beidseitigen Kündigungsausschluss. Wobei zu beachten ist, dass so ein Kündigungsausschluss durch AGB nur auf 4 Jahre begrenzt werden.

    Noch dazu ist zu beachten, dass dem Vertragssteller regelmäßig verwehrt wird sich auf die Unwirksamkeit einer von ihm gestellten Klausel zu berufen. Der Mieter kann also ggfs. vorzeitig kündigen, aber nicht du, weil du nicht schutzwürdig bist in dem Moment wo du den Vertrag gestaltest.

    Eine Kündigung ist also höchst problematisch. Noch dazu wird der Einwand kommen, dass der Eigenbedarf vorhersehbar gewesen sein muss nach so einer kurzen Zeit. Den Einwand kann man aber auch entsprechend entkräften.

    Im Ergebnis sollte man eine gütliche Beendigung des Mietvertrages versuchen und falls das scheitert den Mietvertrag rechtlich prüfen lassen um zu schauen, ob eine Umdeutung in Betracht kommt und ob du dich darauf überhaupt berufen kannst. Es wird aber ein großes Prozessrisiko bleiben.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

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