Hallo ihr Lieben,
vielleicht kennt sich ja jemand aus oder hat ähnliche Erfahrung gemacht.
Ich selber besitze ein Einfamilienhaus, welches seit dem 01.04.2020 vermietet ist. Wir haben den Mietvertrag 'einfach mal ins blaue hinein' auf fünf Jahre begrenzt (Unwissenheit) ohne jeglichen Grund für diese Begrenzung anzugeben.
Nun wurde mir mit einer großzügigen Kündigungsfrist meine derzeitige Mietwohnung gekündigt. Nun möchte ich gerne in meinem eigenen Haus einziehen und bin mir nicht sicher, wie dies mit einer Eigenbedarfskündigung aussieht. Ich habe mich etwas belesen und herausgefunden, dass befristete Mietverträge nicht wegen Eigenbedarf gekündigt werden können. Des Weiteren, wie oben beschrieben, scheint es notwendig einen Zeitmietvertrag korrekt zu begründen und sich dies auch im Mietvertrag oder in einem gesonderten Schreiben vom Mieter unterschreiben zu lassen. Ist dies nicht der Fall, gilt der Mietvertrag als 'ganz normal' und kann dann wieder wegen Eigenbedarf gekündigt werden. Hat da jemand ähnliche Erfahrung? Ist dem so? Und gibt es eine bestimmte Mietzeit, ab wann eine Eigenbedarfskündigung ausgesprochen werden kann, oder kann man dies auch schon nach 7 Monaten Mietzeit?
Vielen Dank im Voraus!