Namensschild an Wohnungstür

  • Hallo, ich bin neu in eine Wohnung gezogen vor 1 Monat. Und wie das ganz normal ist, habe ich an meine Wohnungstür mein Namensschild angebracht. Ich habe extra nicht in die Tür gebohrt, sondern es mit Power Stripes von Tesa angebracht. Es ist auch ein hochwertiges Schild aus Messing in Goldfarben.

    Aber nun kommt die Hausverwaltung auf mich zu und verlangt allen Ernstes, dass ich das Namensschild wieder abmachen soll!! Eine Begründung dafür wird nicht genannt. Ich bin damit absolut nicht einverstanden, weil ich meinen Namen an meiner Tür sehen will. Dazu sagen muss ich noch, dass an den Klingeln an jeder Wohnungstür von der Hausverwaltung die Namen auf kleinen Namensschildern, was eher ein Klebeband ist, angebracht wurde.

    Wie ist hier die Rechtslage? Ich bin mir eigentlich zu 100 % sicher, dass ich im Recht bin. Auf dem Namensschild ist ausschließlich mein Nachname zu sehen, und sonst nichts. Ich bin auch Deutscher mit einem deutschen Namen.

    Besten Dank im Voraus

  • Wie ist hier die Rechtslage?

    Mit Sicherheit nicht so klar, wie man denken könnte. Da die Wohnungstür von außen ja schon zum Treppenhaus/Flur gehört und man diesen Teil nicht mitgemietet hat, wird sich die Hausverwaltung weiterhin stur zeigen. Da aber dein Name auf der Wohnungstürklingel zu lesen ist, wird das reichen müssen.

  • Aber ich habe noch nirgendwo in Deutschland von sowas gehört?! Es gab doch mal den Fall in Hamburg mit dem "Willkommen" Schild an der Wohnungstür einer Mietwohnung. Da hat das LG Hamburg entschieden, soweit ich noch weiß, dass sogar das zusätzliche Willkommen Schild angebracht bleiben darf.

  • Tja, dann suche nach vergleichbaren Urteilen, nicht gerade von Amtsgerichten, denn daran muss sich kein anderer Richter orientieren und lass die Hausverwaltung an deinem Wissen teilhaben.

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