Hallo,
ich habe ein Problem mit der Abrechnung zum Allgemeinen Wasserverbrauch in unserem Mieterhaus und würde euch dazu gern um Rat fragen.
Meine Partnerin uns ich wohnen in einem 3 Familienhaus zur Miete. Die Aufteilung der Wohnungen lautet wie folgt: wir wohnen im Dachgeschoss (mit Balkon) und die anderen beiden Parteien im Erdgeschoss (je mit Garten).
Wie denk ich mal in jedem Haus gibt es allgemeine Posten wie Strom und Wasser, welche vom Vermieter anteilig auf die einzelnen Mieter verteilt werden. Speziell zum Allg. Wasser hab ich da ein Problem.
Es gibt 2 allg. Wasserzugänge (Wasserhähne ohne separate Wasseruhr), einer im Keller (zugänglich für alle Parteien) und einer im Garten, welcher nur von den 2 Parteien die im Erdgeschoss wohnen zugänglich ist und auch nur von ihnen verwendet wird.
Nun haben wir schon öfter (über Jahre) festgestellt, dass dieser öffentliche Wasserhahn dazu genutzt wird teilweise Stundenlang den Rasen zu gießen, sogar wenn es kurz vorher geregnet hat. Da sitzt der liebe Herr im Gartenstuhl mit dem Schlauch in der Hand und gießt stundenlang den Rasen. Primär geht es hier um eine der beiden EG-Parteien, bei denen es sich um ein älteres Ehepaar handelt, mit denen man nicht reden kann.
Auf Anfrage bei der Vermieterin, ob man da eine separate Wasseruhr oder ähnliches einbauen könnte, kam nur: "Na sie genießen doch die grüne Aussicht von ihrem Balkon, da wird nichts gemacht meinerseits."
Habe ich rechtlich irgendwelche Möglichkeiten darauf zu bestehen, dass bei dem nicht zugänglichen Wasserhahn eine Wasseruhr eingebaut wird oder uns zumindest diese Kosten nicht mehr angerechnet werden bei der NK-Abrechung?
Gruss,
aerku