Problem mit dem Allgemeinen Wasserverbrauch

  • Hallo,
    ich habe ein Problem mit der Abrechnung zum Allgemeinen Wasserverbrauch in unserem Mieterhaus und würde euch dazu gern um Rat fragen.
    Meine Partnerin uns ich wohnen in einem 3 Familienhaus zur Miete. Die Aufteilung der Wohnungen lautet wie folgt: wir wohnen im Dachgeschoss (mit Balkon) und die anderen beiden Parteien im Erdgeschoss (je mit Garten).
    Wie denk ich mal in jedem Haus gibt es allgemeine Posten wie Strom und Wasser, welche vom Vermieter anteilig auf die einzelnen Mieter verteilt werden. Speziell zum Allg. Wasser hab ich da ein Problem.
    Es gibt 2 allg. Wasserzugänge (Wasserhähne ohne separate Wasseruhr), einer im Keller (zugänglich für alle Parteien) und einer im Garten, welcher nur von den 2 Parteien die im Erdgeschoss wohnen zugänglich ist und auch nur von ihnen verwendet wird.
    Nun haben wir schon öfter (über Jahre) festgestellt, dass dieser öffentliche Wasserhahn dazu genutzt wird teilweise Stundenlang den Rasen zu gießen, sogar wenn es kurz vorher geregnet hat. Da sitzt der liebe Herr im Gartenstuhl mit dem Schlauch in der Hand und gießt stundenlang den Rasen. Primär geht es hier um eine der beiden EG-Parteien, bei denen es sich um ein älteres Ehepaar handelt, mit denen man nicht reden kann.
    Auf Anfrage bei der Vermieterin, ob man da eine separate Wasseruhr oder ähnliches einbauen könnte, kam nur: "Na sie genießen doch die grüne Aussicht von ihrem Balkon, da wird nichts gemacht meinerseits."
    Habe ich rechtlich irgendwelche Möglichkeiten darauf zu bestehen, dass bei dem nicht zugänglichen Wasserhahn eine Wasseruhr eingebaut wird oder uns zumindest diese Kosten nicht mehr angerechnet werden bei der NK-Abrechung?


    Gruss,
    aerku

  • Hallo aerku,
    dieses Problem ist ja schon laenger ... ( ueber Jahre )...und daher auch nicht unbedingt einfach zu loesen. Sie haben ueber Jahre diese Art somit geduldet. Und das jetzt aufeinmal aendern lassen, das halte ich fuer schwierig. Folgende Moeglichkeit ist event. gegeben. Man kann auf stark ansteigenden Wasserverbrauch ueber die Jahre schriftlich hinweisen. Am besten die alten Beko Abrechnung in Bezug auf den Wasserverbrauch kontrollieren. Bei postive Feststellung den Vermieter dies schriftlich darlegen und um schriftliche Stellungsnahme bitten. Tipp. Energiesparmassnahmen sind in aller Munde.


    In der Regel ist gemaess Ihrer geschilderten Darstellung bei unmittelbaren Eintritt des Problem (nicht nach Jahren) folgender Weg moeglich. Ein schriftlicher Hinweis im Mietvertrag, dass der Mieter den Garten nicht benutzen duerfen, wollen etc., ist eine grosse Hilfe. Denn dann ist bei einer nicht vorhandenen Wasseruhr eine Vorerfassung des Wasserverbrauchs notwendig. Der Mieter muesste eigentlich in seiner Beko Abrechnung unter > Kosten der Wasserversorgung < das erkennen und verstehen.
    Sollte es nicht der Fall sein, dann ist die Beko Abrechnung nicht ordnungsgemaess. Darauf kann der Mieter das "Problem" vom Vermieter erklaeren lassen. Am besten den Vermieter es schriftlich darstellen mit einer schrftliche Stellungsnahme. Der Mieter hat auch die Moeglichkeit Beko Abrechnung zu widersprechen und bei eventueller Beko Nachzahlung das unter Vorbehalt zu leisten. Wenn der Mieter ganz konsequent vorgehen moechten, kann er event. NUR DIE KOSTEN FUER DEN WASSERVERBRAUCH so lange festhalten bis es ordnungsgemaess geklaert ist. Und danach muss und sollte der Mieter die Bezahlung (even.neuer Betrag und Vorauszahlungen ) an den Vermieter richten.
    Tipp. Das ist ein "spannungsgeladener" Vorgang gegenueber den Vermieter !


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    D-D-I

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    Gruß Bokiwi

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  • Hi,
    vielen dank für die ausführliche Antwort. Ich muss jedoch scheinbar noch einiges ergänzen.


    Hallo aerku,
    dieses Problem ist ja schon laenger ... ( ueber Jahre )...und daher auch nicht unbedingt einfach zu loesen. Sie haben ueber Jahre diese Art somit geduldet.


    Zunächste möchte ich "uber Jahre" spezifizieren. Es handelt sich um 2 Jahre. Schon kurz nach dem Einzug damals, wurde ich von der anderen EG-Partei über das verschwenderische Handhaben des älteren Ehepaares bzgl. des allg. Wassers unterrichtet. Daraufhin habe ich mit dem Vermieter Rücksprache gehalten und als Antwort erhielt ich den o.g. Satz "Sie haben ja auch was von den schönen Garten...". Wobei hier mit "auch was" der schöne Blick von unserem Balkon gemeint ist.
    Nunja zum damaligen Zeitpunkt waren wir frisch eingezogen und ich wollte erstma abwarten, wie sich die Sache entwickelt.
    Nachzahlungen kamen zum Glück keine bei der Jahresabrechung, doch wenn man bedenkt, dass mit jedem unnützen gießen des Rasens (mal von den ganzen Pflanzen, die er auch noch gießt hinweg gesehen) der ältere Herr mein Geld mit in die Erde versickern lässt, fragt man sich halt inwiefern dies rechtens ist.
    Wir mussten es sozusagen zwangsweise dulden, da wir keine Wahl hatten, außer wieder auszuziehen, doch das war finanziell nicht machbar.



    Ein schriftlicher Hinweis im Mietvertrag, dass der Mieter den Garten nicht benutzen duerfen, wollen etc., ist eine grosse Hilfe. Denn dann ist bei einer nicht vorhandenen Wasseruhr eine Vorerfassung des Wasserverbrauchs notwendig.


    Dies ist der Fall, die Aufteilung im Mitvertrag besagt, dass die 2 EG-Parteien jeweils ein Teil des Gartens nutzen dürfen und wir im OG dafür den Balkon zur Verfügung haben.



    Vielen Dank für die weiteren Tips. Ich werde sie mir durch den Kopf gehen lassen.


    Gruss,
    Aerku

  • Verlangen Sie die Installation einer Wasseruhr an dieser Wasserentnahmestelle. Kostenpunkt: Um die 10.- Euro im Baumarkt. Dann können die Herrschaften in Ruhe ihrem Hobby frönen und Sie müssen dafür nicht bezahlen.


    Ihr Vermieter müsste ja dazu in der Lage sein, diesen Verbrauch zu erfassen und den beiden Parteien anzurechnen.