Nebenkosten - Heizkosten Fußbodenheizung

  • Hallo,


    ich lebe in einem Haus, in dem ich eine Anliegerwohnung Miete ,der Vermieter lebt über mir. Die Wohnung ist ca. 70qm groß und besitzt eine Fußbodenheizung welche im Wohnzimmer teilweise die Hälfte des Bodens nicht beheizt, in der Küche habe ich sie nie angemacht und im Schlafzimmer ist sie im Winter an. Es wird pro qm gerechnet , aber was ist denn wenn das Halbe Wohnzimmer und die Küche nie an waren ,kann der vermieten immer noch für die vollen 70qm Geld verlangen ?


    Danke im Voraus

  • In deinem Fall gilt das, was vereinbart wurde, da sich der Vermieter nicht an die Heizkostenverordnung halten muss. Wenn im Mietvertrag die Verteilung nach Wohnfläche vereinbart ist, dann werden deine 70m2 zugrunde gelegt. Wie viel du (oder auch dein Vermieter) geheizt hat, ist ja nicht objektiv nachvollziehbar, wenn der jeweilige Verbrauch nicht erfasst wird. Für größere Häuser ist dies Pflicht, für deinen Fall jedoch nicht, da es in den meisten Fällen für niemanden wirtschaftlich sinnvoll ist.