Rückwirkende Forderung Betriebskosten bei 24 jährigem Mietverhältnis ohne schriftlichen Mietvertrag und bisher pauschal gezahlter "Komplettmiete"
Hallo Ihr Wissenden,
Familie A bewohnt seit etwas mehr als 24 Jahren eine Wohnung in einem Zweifamilienhaus. Die weitere Wohnung ist auch vermietet, der Eigentümer wohnt nicht im Haus.
Ein schriftlicher Mietvertrag besteht nicht. Es wurde seit jeher Summe X gezahlt. Niemals wurde seitens des Vermieters erwähnt, dass sich diese "Komplettmiete" aus Kaltmiete X zzgl. Nebenkosten Y zusammensetzt. Heizungs- sowie Stromkosten werden seit jeher direkt an die entsprechenden Versorger gezahlt.
Heute erreichte Familie A ein Brief des Vermieters mit folgendem Wortlaut:
Liebe Familie A,
in den letzten Jahren haben wir bisher nie die tatsächlichen Nebenkosten abgerechnet.
Die angefallenen Mehrkosten wurden bisher immer von uns getragen.
Dieser Sachverhalt ist aus wirtschaftlichen Gründen leider nicht mehr möglich.
Aus diesem Grund haben wir die Kosten für das Objekt, die im vergangenen Abrechnungszeitraum angefallen sind, abgerechnet.
Die Abrechnung schließt mit einem Fehlbetrag von 919,86 € ab.
Wir bitten den Fehlbetrag bis zum 30.01.2021 auf unser Mietkonto zu überweisen.
Eine detaillierte Abrechnung (Zeitraum 01.01.2019 - 31.12.2019) der entstandenen Kosten finden Sie im Anhang.
In jener detaillierten Abrechnung ist von einer vereinbarten Vorauszahlung die Rede, die Familie A jedoch vollkommen neu ist und nie vereinbart wurde. Es wurde wie schon gesagt, immer Mietsumme X pauschal genannt, in welcher die Nebenkosten enthalten sind.
Demzufolge ist anzunehmen, dass für Familie A die Betriebskostenpauschale gilt, aus die der Vermieter nun aber eine Vorauszahlung "zaubern" will.
Die weitere Mietpartei hat dasselbe Schreiben erhalten.
Wie soll sich Familie A denn nun verhalten?
Vielen Dank und viele Grüße
tamali
Titel-Korrektur