Dachgeschossausbau im gemieteten Reihenhaus

  • Hallo, wir wohnen in einem kleinen Reihenhaus und wollen in Eigenleistung das Dachgeschoss ausbauen. Wir kümmern uns um alle behördlichen Genehmigungen, planen den Ausbau selbst (wir sind vom Fach :), und finanzieren alles. Der Dachboden ist bis jetzt nicht gedämmt, schwer zugänglich (neue Treppe ist nötig) und somit auch nicht ausgebaut. Unser Vermieter hat nichts dagegen, will aber nach 10 Jahren Nutzung unsererseits eine Miete über die zusätzliche Fläche erheben. Darf er das? Gibt es darüber überhaupt eine Regelung?

    Vielen Dank für Ihre Antworten...Christel

  • Die grundlegende Regelung ist, dass der Mieter keine baulichen Veränderungen vornehmen darf, außer, dies ist vertraglich geregelt. Dieser Vertrag ist dann Verhandlungssache, d.h. der Vermieter darf grundsätzlich auch eine Miete erheben, wenn das so vereinbart ist. Wenn dabei Wohnraum entsteht, könnte er dafür auch eine normale Mieterhöhung nach Paragraf 558 BGB machen und zwar im Prinzip sofort.

    Meiner Meinung nach ist bei solchen Konstrukten Ärger vorprogrammiert. Was soll passieren, wenn eine der Parteien kündigt? Wer trägt die Instandhaltungspflicht, wenn keine Miete bezahlt wird? Wer steht dafür gerade, dass alles korrekt ausgeführt wird und keine Schäden entstehen? Wer beseitigt Schäden, die durch fehlerhafte Ausführung entstehen? Wer bestimmt, wie die Arbeiten gemacht werden? Werden diese bis ins Detail abgestimmt?

    Außerdem: ihr arbeitet schwarz für den Vermieter, ohne Sozialabgaben und Steuern und wohnt dafür günstiger. Der Vermieter versteuert dies also auch nicht. Da ist man schnell bei Sozialbetrug und Steuerhinterziehung. Je nach Größe kann dies außerdem erhebliche steuerliche Nachteile für den Vermieter verursachen, vorausgesetzt es wird korrekt angegeben, ansonsten, siehe oben.

    Die Tatsache, ob da nun nach 10 Jahren eine Miete anfallen soll, ist dagegen meiner Meinung nach Peanuts.

    Mein Vorschlag: wenn ihr vom Fach seid, beauftragt der Vermieter eure Firma, es wird alles offiziell und korrekt abgerechnet und ihr zahlt eine angemessene Miete für die zusätzliche Fläche. Gewährleistung, Instandhaltungspflicht etc unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen. Dann braucht man auch keine Kündigungsausschlüsse, Aussetzung von Mieterhöhung usw vereinbaren.

  • Vielen lieben Dank für die Antwort! Von dieser Seite habe ich das noch nicht betrachtet! Da müssen wir vielleicht doch nochmal in uns gehen, ob es diesen Aufwand wert ist. Lieben Dank!