Guten Tag,
einmal kurz den Sachverhalt aufgelistet:
- Fußboden Heizung Totalausfall (Bemerkt am 1. Oktober), die Vermietung wusste bereits durch die Sanitär Firma bescheid, dass wahrscheinlich nochmal arbeiten zum Anfang der Heizperiode nötig sein werden.
- am 19.10 (nach dem 4. Termin der Sanitär Firma innerhalb 2 Wochen), habe ich dann der Vermietung bescheid gegeben, dass die Arbeiten bisher nichts gebracht haben und es immer noch kalt ist.
- am 27.10 habe ich mir selbst Abhilfe geschaffen, indem ich mir eine Elektro Heizung gekauft habe - einen Tag später wurde mir Angeboten einen Heizlüfter für die Zeit des Ausfalls zu erhalten - welchen ich ja nicht mehr gebraucht habe.
Insgesamt 10 Termine und ca. 8 Wochen später - lief die Heizung nun endlich zum 26.11 hin wieder "normal".
Nun meine Frage - für welchen Zeitraum kann ich Rückwirkend die Miete kürzen?
vom 01.10 - 26.11 ?
vom 01.10 bis zur Anschaffung meiner Heizung?
vom 01.10 bis zu dem Tag an welchem mir eine Alternative angeboten wurde?
oder vom 19.10 bis X - also mit meiner Bekanntmachung ?
Und in welcher Höhe kann ich die Miete kürzen? Ich befinde mich im Dachgeschoss und hier waren durchgehend unter 15 Grad.
Vielen Dank und freundliche Grüße