Mietminderung Heizung trotz Ersatz

  • Guten Tag,

    einmal kurz den Sachverhalt aufgelistet:

    - Fußboden Heizung Totalausfall (Bemerkt am 1. Oktober), die Vermietung wusste bereits durch die Sanitär Firma bescheid, dass wahrscheinlich nochmal arbeiten zum Anfang der Heizperiode nötig sein werden.

    - am 19.10 (nach dem 4. Termin der Sanitär Firma innerhalb 2 Wochen), habe ich dann der Vermietung bescheid gegeben, dass die Arbeiten bisher nichts gebracht haben und es immer noch kalt ist.

    - am 27.10 habe ich mir selbst Abhilfe geschaffen, indem ich mir eine Elektro Heizung gekauft habe - einen Tag später wurde mir Angeboten einen Heizlüfter für die Zeit des Ausfalls zu erhalten - welchen ich ja nicht mehr gebraucht habe.

    Insgesamt 10 Termine und ca. 8 Wochen später - lief die Heizung nun endlich zum 26.11 hin wieder "normal".

    Nun meine Frage - für welchen Zeitraum kann ich Rückwirkend die Miete kürzen?

    vom 01.10 - 26.11 ?

    vom 01.10 bis zur Anschaffung meiner Heizung?

    vom 01.10 bis zu dem Tag an welchem mir eine Alternative angeboten wurde?

    oder vom 19.10 bis X - also mit meiner Bekanntmachung ?

    Und in welcher Höhe kann ich die Miete kürzen? Ich befinde mich im Dachgeschoss und hier waren durchgehend unter 15 Grad.

    Vielen Dank und freundliche Grüße

  • Du kannst ein angemessene Mietminderungen dann und solange vornehmen wie der Manger die Wohnung besteht und du den Vermieter in Kenntnis gesetzt hast. Ein rückwirkende Mietminderung ist in den meisten Fällen nicht möglich.

    Für eine Mietminderung ist grundsätzlich die Rechtsberatung bei einem Anwalt für Mietrecht

    in Anspruch zu nehmen.