Kündigung ungültig wegen falschem Auszugsdatum

  • Hallo,

    ich habe meinen Mietvertrag gekündigt.

    Die schriftliche Kündigung habe ich meinem Vermieter persönlich in die Hand gedrückt am 03.12.2020, da er im gleichen Haus wohnt.

    Zuvor hat er mehrmals mündlich zugesagt, dass ich mich nicht um die 3-monatige Kündigungsfrist sorgen soll, ich komme früher aus dem Vertrag raus. Dementsprechend habe ich bei der Kündigung das "fristgerechte" Datum 31.01.2021 angegeben, tatsächlich fristgerecht wäre der 28.02.2021 gewesen. Da er aber mündlich meinte, es sei kein Problem, hatte ich es so eingetragen.

    Heute, also ganze 8 Tage später, meldet er sich auf einmal telefonisch bei mir und sagt, es sein eine bodenlose Frechheit, dass dort der 31.01.2021 drinsteht. Als nächster Satz kam dann, dass er bisher keine geeigneten Bewerber für die Wohnung gefunden hat - was vermutlich auch der Grund für seinen plötzlichen Sinneswandel ist.

    Ich soll also das Kündigungsschreiben neu verfassen, bitte mit dem 31.03.2021 als Auszugstermin, weil das ja fristgerecht wäre und dann auch bis dahin Miete zahlen, aber vielleicht "finden wir ja noch ne gemeinsame Lösung". Sprich: vermutlich falls er doch noch einen geeigneten Kandidaten findet, bin ich aus der Nummer raus.

    Jetzt ist meine Frage aber, muss das jetzt der 31.03.2021 sein?

    Ich hatte ja eigentlich meine Kündigung rechtzeitig eingereicht, damit es noch der 28.02.2021 wird.

    Wenn jetzt natürlich das Kündigungsschreiben durch das Datum "31.01.2021" ungültig wird, weil er von seiner mündlichen Zusage zurücktritt (die ich nicht beweisen kann), dann muss ich jetzt 2 Monate statt nur 1 Monat lang doppelt Miete bezahlen?

    Im Mietvertrag selbst steht bei Kündigungsfrist übrigens: "... Der Vermieter räumt dem Mieter eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende ein...."

    Entfällt durch diesen Satz dann die übliche Karenzzeit?

    Wie sieht es hier rechtlich aus?

    Ich würde gerne einfach nochmal in Ruhe mit ihm reden, ob man sich nicht doch einfach auf den 28.02.2021 einigen kann, vielleicht findet sich ja auch noch ein "würdiger" Nachmieter bis dahin .....

  • Wenn jetzt natürlich das Kündigungsschreiben durch das Datum "31.01.2021" ungültig wird, weil er von seiner mündlichen Zusage zurücktritt (die ich nicht beweisen kann), dann muss ich jetzt 2 Monate statt nur 1 Monat lang doppelt Miete bezahlen?

    In der Regel wird eine falsche Kündigungsfrist einfach umgedeutet in die richtige. Es ist keine erneute Kündigung notwendig.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Ja, das habe ich auch hier gefunden:

    "Eine zu kurze angegebene Frist führt nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung (zitiert nach Prütting /Wegen/Weinreich - Riecke, BGB, § 573c, Rdnr. 2: LG Köln ZMR 92, 343; LG Berlin MM 11, Nr 3, 29). Es gilt das Gesetz."

    Ich weiß nur nicht, ob der Satz im Mietvertrag "3 Monate Kündigungsfrist zum Monatsende" die Karenztage außer Kraft setzt.

    Wie gesagt, ich habe die Kündigung am 3.12. persönlich übergeben. Leider hab ich mir das nicht quittieren lassen.

    Ich habe nur Angst, dass sich mein Vermieter querstellt und den 28.02.2021 nicht akzeptiert, obwohl es rechtlich ja so richtig wäre .....

  • Ich weiß nur nicht, ob der Satz im Mietvertrag "3 Monate Kündigungsfrist zum Monatsende" die Karenztage außer Kraft setzt.

    Die Klausel ist unwirksam, da Sie dich schlechter stellt als Mieter.

    Würde die Karenzzeit nicht gelten und du hättest am 01.12.2020 gekündigt würde nach der Klausel die Kündigung zum 31.03 wirksam werden. Die 3 Monate würden am 01.03.2020 gelten und dann noch bis zum Monatsende. So zumindest bei der schlechtesten Auslegung die zu Grunde zu legen ist.

    Wie gesagt, ich habe die Kündigung am 3.12. persönlich übergeben. Leider hab ich mir das nicht quittieren lassen.

    Das ist schlecht, muss man gucken, ob sich der Vermieter darauf beruft, falls ja kann man da nicht viel machen.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!