Kündigung nach Todesfall durch Erben - Ab wann gilt Wohnung als gekündigt

  • Hallo,

    meine Mutter ist Mitte Oktober gestorben. Mein Bruder und ich (einzige Erben 1. Ordnung - ohne Testament) haben die Wohnung noch im Oktober gekündigt. Daraufhin hat die Wohnungsgesellschaft uns per Post informiert, das sie die Sterbeurkunde und eine eidesstattliche Versicherung von uns benötigt das wir die einzigen Erben sind. Das haben wir erst Mitte November liefern können.
    Die Hausverwaltung hat die Kündigung mit Wirksamkeit zu Ende Februar akzeptiert, da wir erst Mitte November gekündigt haben.
    Kann mir jemand zuverlässig beantworten ab wann die Kündigungsfrist losläuft. Mit Eingang der Kündigung also noch im Oktober (dann wäre es zum 31.01.) oder erst nach Beibringung der eidesstattlichen Versicherung, so wie die Wohnungsbaugesellschaft behauptet (also wirksam erst zum 28.02)?
    Ich würde den Monat Miete gerne sparen und will hier mal vorfühlen ob sich der Weg zum Anwalt lohnen kann.

    Danke für Eure Antworten!

  • Diese Nachweise haben keinerlei Einfluss auf den Kündigungstermin und sind nicht notwendige Voraussetzung der Kündigung.

    § 580 BGB nennt ja nichts entsprechendes.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!