Mietvertrag EFH in ******. Mieter Ehepaar. Ab 02/2007. Erste Kündigung Vermieter 06/2009 (Begründung blabla). Er hatte sein EFH über Makler in ******* zum Verkauf inseriert. Mietvertrag fortgeführt unbefristet, da dieser geplanter Hausverkauf nicht realisiert (keine Käufer). Ab 2009 schwerste Erkrankung des Mieters (ab 2012 höchste Pflegestufe/Grad - Mieter mit maschineller Intensivbeatmung 24 Std/Tag, zu 90% Muskellähmung). Mieter unkündbar dadurch. Mieter verstorben 08/2019. Nach Beerdigung des Mieters teilte Vermieter mir (Ehefrau) telef. und per Mail mit, er wolle sein EFH verkaufen. Ich, Elisa, äußerte Kaufabsicht (aus Angst vor schneller Kündigung in Erinnerung an 2009). Viele Wochen überlegt ob Kauf. Vor Kaufvertragsunterzeichnung sagte ich den Kauf ab (Kaufpreis zu hoch, zu viele bekannte Mängel und Sinnhaftigkeit für mich unklar). Wenige Tage nach Absage erfolgte "Eigenbedarfskündigung" in 01/2020 ohne Erläuterung warum Vermieter nun in sein altes EFH einziehen muss. Er hatte in 2016 einen Resthof mit 2 Wohnhäusern in Niedersachsen (für sich, seine Frau, die Tochter mit Mann und Kind) nebst reichlich Grund und Boden erworben. Dort betreibt die Tochter "Pferde-Einstellung mit Reitplatz etc". Meine Kündigungsfrist war 10 Monate. Wegen Corona Lockdown in ******* ab März bis Juni 2020 und anderen Problemen zog ich nicht aus. Ich erhob keinen Widerspruch. Las, dass es sinnvoll sei, wenn vorgetäuschte Eigenbedarfskündigung (da unwirksam von Beginn an) auf eine Räumungsklage zu warten.
Vermieter hatte bereits vor dem Tod meines Ehemannes dem Nachbarn das Haus zum Kauf angeboten (leider erfuhr ich dies nur telefonisch von Vermieter, und leider nur mündlich von den Nachbarn bestätigt).
Vermieter inserierte mit 4 Zeilen sein EFH in Facebook (örtliche Gruppe) zum Kauf
Vermieter hatte im März für 4 Interessenten-Familien einen Besichtigungs-Termin vereinbart, welcher ausfallen musste wg. Lockdown.
Vermieter hatte am Ende Lockdown für 3 Interessenten Besichtigungstermine mit mir vereinbart.
Vermieter besichtigte Ende Juli 20 dann mit nur noch 1 Interessierten Familie (diese Nachbarn, welche schon 2019 Kaufangebot hatten, dessen Tochter habe Interesse).
Danach schnitt dieser Nachbar die Nadelbaumhecke auf meiner Mieterseite, ohne vorherige Ankündigung und Absprache mit mir. Der Vermieter sagte "der Nachbar hat die Gunst der Stunde genutzt" (ich weilte zur Pflege meiner Mutter für etliche Wochen in anderer Stadt ).
Dieser Nachbar sagte mir nach meiner Rückkehr auf Nachfrage - seine Tochter wolle dieses EFH nicht kaufen (schneidet aber trotzdem die lange Hecke?)
Mein Vermieter sagte ebenso, dass der Nachbar nicht kaufen wolle (ahaaaaaa?)
Habe die Idee, dass dem Vermieter und den Hausinteressent klar wurde, dass die Eigenbedarfskündigung so "ungültig von Beginn an ist - weil vorgetäuscht - weil verkauft werden soll".
Vermieter fragte per Mail 4x nach einem "Übergabetermin" oder "Abnahmetermin" damit er prüfen könne, ob ich alles korrekt hinterlasse (frisch gestrichen etc.) I bis zum Auszugstermin am 31.10.20. (Ende seiner Kündigungsfrist)
- Kann dies bereits als "Räumungsaufforderung" betitelt werden?
Ich teilte per Mail mit, 2 Wochen vor Auszugstermin 31.10.20, dass ich an diesem Termin und danach nicht ausziehen kann - ohne weitere Begründungen.
Am 27.11.20 Anschreiben von Vermieters ReA, dass ich bis 11.12.20 ausziehen solle (also heute), da Vermieter bereits o.g. Räumungsaufforderung (?) mehrmals gesandt hatte.
Meine Antwort an ReA: Kündigung ist nicht begründet und zusätzlich ist Eigenbedarfskündigung ungültig, da geplant war von ihnen das EFH zu verkaufen.
Ich zog nicht aus heute.
Wie sieht Ihr diese Sachlage? Habt Ihr wichtige Hinweise für mich? Habe ich Fehler gemacht?