Hallo,
ich habe gar nicht direkt eine Rechtsfrage, sondern eher eine allgemeine Frage. Ich bewohne seit ca. 5 Jahren eine Mietwohnung und habe keinerlei Probleme mit meinem Vermieter. Bisher wurden alle angefallenen Mängel umgehend beseitigt.
Zum Mietgegenstand gehört u.a. eine Küchenzeile, die mit einer Kombination aus Kochfeld und Backofen ausgestattet ist. Allerdings handelt es sich bei dem Kochfeld um einen uralten "Plattenherd" mit gusseisernen Kochfeldern, der vermutlich noch aus der Bauzeit des Hauses (Ende der 1960er Jahre) stammt. Dieser Plattenherd mag zwar unkaputtbar sein, aber natürlich hinsichtlich der Energieeffizienzklasse eine absolute Sünde.
Mit anderen Worten wünsche ich mir für meine Mietwohnung ein modernes Ceranfeld, sehe aber nicht ein, dies komplett selbst zu bezahlen, da der Herd mit zum Mietobjekt gehört. Ich wäre bereit, mich an den Kosten einmalig zu beteiligen, da ich eigentlich nicht vor hatte, in Kürze auszuziehen.
Wie würdet ihr euch verhalten? Einfach mal ganz offen beim Vermieter anfragen, ob der Plattenherd aus Gründen der Energieeffizienz nicht einmal erneuert werden könnte oder einfach Zähne zusammenbeißen und abwarten, bis irgendwas daran kaputt geht? In dem Falle müsste der Vermieter mir einen neuen Herd einbauen.
Liebe Grüße,
hamburgerjung92