Hallo,
gerne würde ich wissen, ob folgende Form der Untervermietung möglich ist:
Die Wohnung hat drei Räume sowie eine Küche, ein Bad, ein WC und einen Flur. In der Wohnung wohnt in zwei der drei Räume der Hauptmieter A. Dieser hat Küche, Bad, WC und Flur mit Möbeln usw. ausgestattet - nicht jedoch das dritte Zimmer. Nun schließt A mit B einen Untermietvertrag, in welchem er B das dritte, unmöblierte Zimmer sowie die gemeinsam genutzten, möblierten Räume vermietet (keine Gebrauchs- oder Nutzungsüberlassung, sondern Vermietung der Gemeinschaftsräume). Ist diese Form der Untervermietung (ein unmöbliertes Zimmer, mehrere möblierte Gemeinschaftsräume) möglich oder kann für die möblierten Gemeinschaftsräume lediglich ein Nutzungsrecht in dem Untermietvertrag vereinbart werden?
Falls die Form der Untervermietung möglich sein sollte, welche Kündigungsfristen würden dann bestehen?
Denn grundsätzlich unterscheidet man ja zwischen möbliertem und unmöbliertem Zimmer, wenn der Hauptmieter mit in der Wohnung lebt.
Hab mir über diesen Spezialfall tatsächlich sehr lange den Kopf zerbrochen und bin gespannt, was Eure Einschätzung sein wird.
Liebe Grüße,
KvMsL3