Hallo liebe Community,
ich bin hart am kämpfen, wie ich den Titel sinnvoll wählen soll. Ich hoffe es passt so ganz gut.
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Vorab der grundlegende Sachverhalt:
Unserem Vermieter gehören in unserer Siedlung 18 größere, sowie kleinere Mehrfamilienhäuser. Diese sollen nun alle in den kommenden 10 - 15 Jahren modernisiert werden. Natürlich geht es genau mit den Häusern los in dem ich wohne. Ich Glückspilz.
Nun möchte unser Vermieter uns alle in vergleichbare Wohnungen in eigenem Bestand umsiedeln. Dazu nutzt er die Wohnungen der folgenden Bauabschnitte. Das bedeutet egal wo wir jetzt hinziehen, wir müssen noch weitere 1 - 2 mal umziehen. Also im Grunde ein fröhliches hin und her in den kommenden Jahren. So ein bisschen wie Tetris.
Nun bin ich mit meinem Vermieter in Verhandlung über die Konditionen.
Ich habe bereits einen Mietvertrag ausgehandelt in dem mir jetzt eine vergleichbare Wohnung mit gleicher Miete angeboten wird. Diese Wohnung kenne ich auch bereits und bin damit einverstanden. Allerdings gehört diese Wohnung zum zweiten Bauabschnitt der voraussichtlich in 2-3 Jahren beginnt. Das heißt, wenn es soweit ist, dann muss ich wieder wechseln. Wie gesagt Tetris eben.
Für diesen Fall habe ich bereits eine Klausel in dem neuen Mietvertrag, dass ich in 2-3 wieder "eine vergleichbare Wohnung mit vergleichbarer Miete" bekomme. Dies würde bedeuten, dass ich in den dritten Bauabschnitt (die restlich verbliebenden unsanierten Wohnungen) versetzt werde aus dem ich einige Jahre später wieder raus muss.
Natürlich würde ich mir den dritten Umzug gerne sparen und jetzt in die Ausweichwohnung ziehen und in 2-3 Jahren NICHT in den dritten Bauabschnitt, sondern direkt in eine der fertig sanierten Wohnungen. Dann wäre ich mit 2 Umzügen durch und der dritte Umzug entfällt.
Nun ist das Problem, dass unser Vermieter partout keine Aussage über die zu erwartende Miete für die neuen sanierten Wohnungen machen will. Somit weiß keiner, was diese Wohnungen später kosten werden.
Daher habe ich nun überlegt eine weitere Klausel in den Mietvertrag aufzunehmen. "Anmietrecht einer sanierten Wohnung direkt nach Ende des ersten Bauabschnitts". Somit würden die Konditionen erst verhandelt, wenn es soweit ist, allerdings hätte ich die Sicherheit, dass ich eine sanierte Wohnung angeboten bekäme. Das wäre wenigstens eine sichere Option.
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Nun zu meiner Frage:
Ich bin mir unsicher, ob sich die beiden Klauseln
1. "eine vergleichbare Wohnung mit vergleichbarer Miete" (wieder unsanierte Wohnung plus dritter Umzug)
und
2. "Anmietrecht einer sanierten Wohnung direkt nach Ende des ersten Bauabschnitts"
nicht evtl. "beißen".
Mir wurde bereits von verschiedenen Seiten erklärt, dass die Klausel "eine vergleichbare Wohnung mit vergleichbarer Miete" den Mieter dazu verpflichtet auf jeden Fall eine Wohnung zu vergleichbaren Konditionen anzubieten, selbst dann wenn der Fall eintreten sollte, dass er keine vergleichbaren (unsanierten) Wohnungen zur Verfügung hat. Dann müsse er mir eine sanierte Wohnung zu vergleichbaren Konditionen anbieten. Da der zweite Bauabschnitt der größte mit 9 der großen Mehrfamilienhäuser ist, müssten sehr viele Mieter umgesetzt werden, wohingegen nur vergleichbar wenige noch unsanierte Wohnungen (dritter Bauabschnitt) zur Verfügung stehen. Dies bedeutet, dass einige eh in die neuen sanierten Wohnungen müssten und es auch zumindest möglich ist, dass der VM mir keine vergleichbare (unsanierte) Wohnung anbieten kann.
Anmietrecht bedeutet aber im Grunde ja, dass ich nur das Recht habe eine sanierte Wohnung anzumieten, aber die Konditionen erst verhandelt werden, wenn es soweit ist.
Das würde ja bedeuten, dass Klausel 1 mir eine sanierte Wohnung zu vergleichbaren Konditionen zusichert, was natürlich super wäre. Aber Klausel 2 würde besagen ich habe ein Anmietrecht und die Konditionen werden nun verhandelt, also nichts mit vergleichbar, sondern eben ganz neue Konditionen.
Da würde sich das ganze ja dann beißen, oder sehe ich das falsch?
Sollte ich also die Klausel "Anmietrecht einer sanierten Wohnung direkt nach Ende des ersten Bauabschnitts" zusätzlich mit aufnehmen oder eher nicht? Ich bin unsicher, ob dies überhaupt ein Vorteil oder vielleicht sogar ein Nachteil für mich ist?
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Ich hoffe ich konnte die Problematik gut verdeutlichen und ihr könnt mir weiterhelfen.
Vielen Dank an jeden, der sich dies überhaupt durchliest und sich die Mühe macht, sich mit dem Sachverhalt zu befassen.
Gruß
Maik