Hallo Allerseits,
ich bin nach einiger Recherche auf dieses Forum gestoßen und war wirklich beeindruckt. Entsprechend dachte ich mir, dass ich die beste Hilfe bekomme wenn hier Frage. Am Ende ist eine Kurzversion falls jemand nicht alles lesen will.
Ich bin Student und wohne mit meinem Lebenspartner zusammen in einer Mietwohnung in einer Universitätsstadt. Im Mietvertrag ist eine Befristung von 3 Jahren festgelegt. Grund dafür ist "gegenseitiger Wunsch". Der Mietvertrag ist eine AGB. Ich wohne nicht sonderlich lange hier möchte aber aus persönlichen Gründen wieder raus aus dieser Wohnung.
Die Befristung ist freilich unwirksam das geht aus § 575 I 2 vor. Ich frage mich aber inwiefern eine Umdeutung in einen Kündigungsausschluss in Frage kommt. (BGH, 10.07.2013– VIII ZR 388/12)
Bis jetzt ist so ein Urteil nur zu Gunsten des Mieters vorgekommen. Dabei durfte der Vermieter dann nicht kündigen Erste Frage ist also: Ist so ein Umdeutung auch "zu Lasten des Mieters" (Ich weiß zu Lasten ist nur in meinem spezifischen Fall so) möglich bzw. haltet ihr die Umdeutung für möglich?
Wenn man das Gedankenspiel jetzt weiterspielt stelle ich mir folgende Frage. Angenommen es wird in einen gegenseitigen Kündigungsausschluss umgedeutet. Aus der Korrespondenz mit der Vermieterin vor Unterzeichnung des Mietvertrages (Unsere Vorstellung gegenüber ihr sozusagen) geht klar hervor, dass wir zum einen Studenten sind und die Wohnung auch nur mieten um an der örtliche Hochschule zu studieren. Wäre es dahingehend überhaupt möglich in einen beidseitigen Kündigungsverzicht von 3 Jahren umzudeuten, wenn schon ein Kündigungsverzicht von 2 (BGH, 15.07.2009 - VIII ZR 307/08) bzw. sogar einem Jahr (LG Kiel, 22.12.2010 - 1 S 210/10) gegen Treu und Glauben verstößt.
Ich bin mir in dieser Situation wirklich unsicher, weil mir die Situation doch etwas zu komplex scheint, als dass ich sie selbst irgendwie mit irgendwelcher Sicherheit "beantworten" könnte und das mich wirklich beschäftigt wende ich mich nun an euch.
Kurzversion: Bin Mieter. Kündigung möglich? Bild von Formulierung wie im Vertrag im Anhang.
Beste Grüße und vielen Dank!