Hallo,
ich hätte mal eine Frage. ich muss laut nebenkostenabrechnung nachzahlen, bin aber mit der nebenkostenabrechnung nicht einverstanden weil posten darauf sind die nicht rechtens sind und bin in widerspruch gegangen.
meine frage ist nun ob ich die geforderte summe innerhalb der frist zahlen muss und das dann "unter vorbehalt" oder dergleichen oder ob ich das recht habe die zahlung solange nicht zu tätigen bis die korrekte abrechnung da ist bzw der widerspruch / die widersprüche durch ist / sind. noch zu erwähnen wäre das ich von alg 2 lebe und ich das dem jobcenter melden muss bzw dort beantragen. ich kann aber auch nicht aller 2 oder 3 wochen ständig was neues da rein geben. am ende weiss keiner mehr was nu los ist^^
also warten bis widersprüche durch und dann beantragen oder dem amt melden und dazuschreiben das ich in widerspruch bin und die es unter vorbehalt überweisen sollen?
danke schonmal