Frist bei Widerspruch

  • Hallo,

    ich hätte mal eine Frage. ich muss laut nebenkostenabrechnung nachzahlen, bin aber mit der nebenkostenabrechnung nicht einverstanden weil posten darauf sind die nicht rechtens sind und bin in widerspruch gegangen.

    meine frage ist nun ob ich die geforderte summe innerhalb der frist zahlen muss und das dann "unter vorbehalt" oder dergleichen oder ob ich das recht habe die zahlung solange nicht zu tätigen bis die korrekte abrechnung da ist bzw der widerspruch / die widersprüche durch ist / sind. noch zu erwähnen wäre das ich von alg 2 lebe und ich das dem jobcenter melden muss bzw dort beantragen. ich kann aber auch nicht aller 2 oder 3 wochen ständig was neues da rein geben. am ende weiss keiner mehr was nu los ist^^

    also warten bis widersprüche durch und dann beantragen oder dem amt melden und dazuschreiben das ich in widerspruch bin und die es unter vorbehalt überweisen sollen?

    danke schonmal :)

  • Hallo,

    soweit die Nebenkostenabrechnung nicht formell unwirksam ist, wird die Nachzahlung fällig, daran ändert auch der Widerspruch nichts. Jedoch natürlich nur in der Höhe, die auch verlangt werden darf.

    Wenn du nur einzelne Posten angreifst, so kannst du diese abziehen und dann den anderen Teil überweisen. Das sollte man aber nur machen, wenn man sich ziemlich sicher ist, sonst unter Vorbehalt überweisen.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • ok. das war so mein 2t gedanke, das ich wenigstens das bezahlen muss wo ich mir sicher bin das es rechtens ist.

    ich hab gestern endlich jemand vom jobcenter erreicht und dort war folgende aussage (völlig abweichend): ich muss die abrechnung und meinen widerspruch dort hinschicken und es wird nichts gezahlt bis der widerspruch durch ist bzw. so lange bis einigung ist. erst mit der endgültigen "letzten abrechnung" wird dann überwiesen.

    mir stellt sich nur die frage ob ich dadurch sozusagen "mietschulden" habe bis das geklärt ist und mein vermieter dann auf den zweig kommen könnte mich aus der wohnung zu werfen wegen mietschulden...

  • mir stellt sich nur die frage ob ich dadurch sozusagen "mietschulden" habe bis das geklärt ist und mein vermieter dann auf den zweig kommen könnte mich aus der wohnung zu werfen wegen mietschulden...

    Genau das kann passieren. Es ist möglich, dass man dann gekündigt wird, dabei muss die Rückzahlung aber eine Monatsmiete übersteigen. Das wird zumindest von einigen Gerichten so vertreten.

    Daher lieber Vorbehalt, wenn man sich unsicher ist.

    Der Widerspruch hat keinen Einfluss auf die Fälligkeit oder den Verzug. Das wäre nur möglich, wenn etwa die Einsicht in die Belege verweigert wird.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • ok. erstmal danke für deine informationen!

    wie stell ich das am besten an? überweise ich es selber, was mir mit alg2 ja eigentlich nicht möglich ist oder dränge ich das jobcenter das unter vorbehalt überwiesen wird? überweise ich es selber bekomme ich das ja von keiner seite wieder zurück bzw hab dann den ärger im nachhinein das geld vom verwalter dann wieder einzufordern weil das was ja dann wirklich gezahlt werden muss vom jobcenter kommt und dann ja sozusagen doppelt gezahlt wird.

    ps.: aktuell untersteigt die nachzahlung 100 euro. also lange keine kalt oder warm miete