Kaution wird einbehalten

  • Hallo ihr lieben,

    Ich bin vor kurzem mit meinem Freund zusammen gezogen und besagter Freund hat nun Probleme mit dem Vermieter und der Kaution.

    Während er dort gewohnt hat, hat er Gewissen Mängel wie Stockfleckenbildung und Schimmelbildung in der Dusche nicht gemeldet. Diese wurden beim Übergabeprotokoll leider vermerkt und er hat es unterzeichnet. Außerdem wurde unterstellt, dass die Wohnung nicht genügend geputzt wurde. Dabei habe ich die gesamte Wohnung gewischt. Person A hat die Küche geputzt und Person B das Bad. Nun steht im Protokoll auch die Fußleisten wären nicht gereinigt. Kurz nach Übergabe wurde dort mit Renovierung begonnen, also ist das Argument der angeblichen Unsauberkeit eigentlich ein Witz.

    Nun zum eigentlichen Problem. Der Vermieter will die Kaution einbehalten, da sich an ein paar Stellen schimmel festgesetzt hätte und die Silikonfugen sowie die Duschkabine instand gesetzt werden mussten. Wortlaut im Übergabeprotokoll: "Dusche verschimmelt und nicht gereinigt" was a) ja nicht der Wahrheit entspricht und b) nichts davon steht, dass die Fugen ersetzt werden müssten. Kann man da Hoffnung haben, dass er das überhaupt nicht groß verrechnen dürfte?

    Außerdem hat er meinem Freund nicht die Möglichkeit eingeräumt die Mängel selbst zu beheben. Kann man das irgendwie verwenden?

    Wir würden gerne außergerichtlich eine Einigung finden. Daher geht es hier wahrscheinlich um Psychotricks...

    Vielen Dank schon mal für die Hilfe

  • Der Vermieter will die Kaution einbehalten, da sich an ein paar Stellen schimmel festgesetzt hätte und die Silikonfugen sowie die Duschkabine instand gesetzt werden mussten.

    Der Vermieter muss aber eine Kautionsabrechnung durchführen. Hierfür braucht er dann eine Rechnung von einem Fachunternehmen.

    Diese wurden beim Übergabeprotokoll leider vermerkt und er hat es unterzeichnet.

    Das könnte ein Problem werden. Wenn das alles im Übergabeprotokoll geschrieben steht und er auch unterschrieben hat, wie will er dann das Gegenteil nachweisen?

    Der Vermieter wird ihn ja sicher nicht zur Unterschrift gezwungen haben, oder?
    Wenn die verschmutzten Leisten nicht im Protokoll auftauchen, kann der Vermieter die auch nicht in Rechnung stellen.

    Außerdem hat er meinem Freund nicht die Möglichkeit eingeräumt die Mängel selbst zu beheben.

    Muss er auch nicht unbedingt. Dieses Recht gibt es nur bei Schönheitsreparaturen, nicht aber bei Beschädigungen, wie Schimmel.

    Lange Rede, kurzer Sinn:

    Der Vermieter kann nur das geltend machen, bzw. in Rechnung stellen, was auch als Mangel im Übergabeprotokoll vermerkt ist.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hierfür braucht er dann eine Rechnung von einem Fachunternehmen.

    Er kann auch seine eigene Arbeitsleistung in Rechnung stellen, ein Fachunternehmen oder andere Voraussetzungen gibt es nicht.

    und er hat es unterzeichnet.

    Sowas wird in der Regel als Anerkenntnis ausgelegt. Also selbst wenn ihr nachweisen könnt, dass das so nicht stimmt, ist das irrelevant. Das Schimmel entfernt werden muss ist doch nicht unbedingt überraschend oder? Damit musste gerechnet werden.

    Wenn man jetzt wirklich juristisch argumentieren wollen würde, könnte man noch anbringen, dass nur das Vorliegen und nicht ein etwaiges Verschulden festgestellt worden ist. Bringt euch aber wohl kaum weiter, da solche Beschädigungen auf fehlende Reinigung während der Wohnzeit hindeuten.

    Wenn ihr dagegen angehen wollt, bitte nur mit einer Rechtsschutzversicherung oder nach eingehender anwaltlicher Prüfung. Das Risiko ein Prozess zu verlieren ist nach dem bisher geschilderten hoch.

    Wir würden gerne außergerichtlich eine Einigung finden.

    Versucht zu argumentieren, dass man lange gewohnt hat und die Dusche eh erneuert werden musste und ähnliches. Eure versuchen werden dich darauf beschränken, dass ihr nur einen teil zu tragen habt. Aber das kann man eh nur bestimmen, wenn man genau weiß was in Rechnung gestellt worden ist, ob es ein Übergabeprotokoll zum Einzug gab usw.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

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