Zugang zum Haus und Treppenstufen sorgen für Verletzungen

  • Vor dem Haus verläuft ein ca. 2,5m breiter Fußweg auf dem Hausgrund zu den Eingängen. Der Weg ist vom Gehsteig zugänglich, es gibt keine Umfriedung, keine Tor. Der Platten des Weges sind stellenweise extrem verkippt, krumm, schief. Es ging gemessene Absätze von bis zu 6cm, direkt daneben sind breite Spalten. Tritt man auf eine Kante, knickt man unweigerlich um. Es gab auf dem Weg schon oft Verletzungen, Bänderzerrungen, ein Kind der anderen Bewohner stürzte einmal, hatte Gesichtsverletzungen.
    Der Eigentümer wurde mehrfach aufgefordert für Abhilfe zu sorgen. Es interessiert ihn nicht.

    "Der Weg ist etwas uneben, es ist kein Wohnzimmerboden". Damit ist das Thema für ihn erledigt.


    Eine Wegbeleuchtung fehlt komplett. Nachts erkennt man die gefährlichen Stellen nicht.

    Die unterste Stufe unterer Außentreppe kippt immer mehr ab. Sie neigt sich auf die Trittbreite inzwischen um ca. 5cm nach vorne ab! Es sieht keine Veranlassung dies zu korrigieren.

    Müsste bei dem Problem mit dem Weg nicht bei der Stadtverwaltung jemand zuständig sein?

  • Wenn sich der Vermieter nicht dafür interessiert, könnte sich das Bauordnungsamt für den Sachverhalt interessieren.

    Ich würde da einfach mal unverbindlich anfragen.

    Es gab auf dem Weg schon oft Verletzungen, Bänderzerrungen, ein Kind der anderen Bewohner stürzte einmal, hatte Gesichtsverletzungen.

    Und hierfür wurde der Eigentümer nicht belangt?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Wenn sich der Vermieter nicht dafür interessiert, könnte sich das Bauordnungsamt für den Sachverhalt interessieren.

    Ich würde da einfach mal unverbindlich anfragen.

    Und hierfür wurde der Eigentümer nicht belangt?

    Moin!
    Ja, Bauordnungsamt, sowas sind er Art dachte ich schon. Muss mal unseren Baudezernenten hierzu befragen.
    Die müssten auch nach Wegeschäden auf frei zugänglichem Privatgrund schauen, falls man dort eine Gefährdung erkennt?
    Oder sowas wie "defekte Treppen" zum Wohnungszugang, wenn von diesen eine Gefährdung ausgeht?

    Die Bewohnerin mit den Kinder hat Schiss davon, dass sie aus der Wohnung fliegt. Die ganzen Bewohner im Haus hatten in irgend einer Form für den Vermieter "gearbeitet". Sie als Putze, ihr Mann als "Hausmeister", die anderen auch als Hausmeister. Teils Schwarz, teilweise mit nicht verbuchter Anrechnung auf die Mietkosten, Verweigerung von Urlaubsgeld und Lohnfortzahlung nach Arbeitsunfällen. Die halten sich hier zurück.
    Eine unseren Bekannten hatte sich im Frühjahr 2019 eine Bänderzerrung zugezogen, war hier umgeknickt.
    Da sie zwei Tage später mit den Enkeln in Urlaub wollte, hatte sie das nicht vom Arzt untersuchen und einen Unfallbericht anfertigen lassen. Sonst w#re hier wohl auch Schmerzensgeld und sonstige Kosten fällig gewesen. Ich wollte sie dazu überreden, dies unbedingt anzuzeigen, falls sie deshalb einen dauerhaften Schaden hat.

    Hinzu kommt, dass die Dame mit den Kindern, die hier schon mehrfach wegen der Löcher "auf die **** geknallt" sind, selbst mit ihrem Auto auf dem Weg parkt, obwohl es keine abgesenkte Bordsteinkante gibt und auch sonst keine offizielle Zufahrt, sondern ein reiner Fußweg ist. Dadurch leiden die schiefen Platten noch mehr.

    Es gibt hier KEINE Wegebeleuchtung! Nachts ist es auf dem Weg stockdunkeln. "Da muss man halt aufpassen...:"

    Bitte auf gepflegte Ausdrucksweise achten!

  • Ein unsicherer Weg mit Verletzungsgefahr und fehlende Beleuchtung kann unter Umständen durchaus einen Mietmangel darstellen. Ob das hier so ist, kann nicht pauschal gesagt werden. Du solltest einen Anwalt vor Ort dazu befragen.

  • Moin.

    Wir hatten mehrfach bemängelt, dass die unterste Stufe unserer Außertreppe (Metall), über die der Zugang zur Wohnung erfolgt, sehr stark nach vorne abkippt. Es wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es bei Regen, Schnee oder Eis auf dieser Stufe rutschig sein kann. Vermieter behauptet, er könne und wolle nichts machen, es wäre halt so, wir sollten aufpassen. Die Stufen lassen sich in der Neigung verstellen und anpassen. Mails über Meldung und Aufforderung zur Beseitigung liegen vor, auch über seine Ablehnung, das Problem zu beseitigen.

    Am Dienstag kam was passieren musste. Beim Weg nach unten zum Paketboten ein unerwarteter Abflug nach vorne, mit Schwung abgerutscht. Volle Last aufs Bein, knack, Wadenbeinbruch, Bänder, evtl. noch andere Schäden.
    Treppe war zwar trocken, der "Teppichläufer" auf der Dachterrasse, den der Vermieter bei Bezug gelegt hatte, war allerdings durchnässt. Die Schuhsohle deshalb wohl rutschiger.

    Vor wenigen Wochen war die Treppe vereist oder mit Schnee bedeckt. Die Stufe war dabei so rutschig, dass man sich ohne Festzuhalten im Stehen abgerutscht wäre.

    Die unterste Stufe hat zudem noch mind. 12cm mehr Steigung, als die anderen Stufen der Treppe. Wer nicht aufpasst und das Problem kennt "fällt" die letzte Stufe in die Tiefe.

    Unser Anwalt ist erst kommende Woche wieder erreichbar.
    Sollte man den Zustand der Treppe von einem Gutachter beurteilen lassen oder abwarten, was eine entsprechende Schadenersatzklage ergibt? Bildmaterial vom Sommer und Herbst mit Wasserwaage und Messgeräten ist vorhanden.

    Sonstige Optionen, die man jetzt sofort nutzen sollte?

    Verschoben - Bisherige Informationen können relevant sein.

  • Sonstige Optionen, die man jetzt sofort nutzen sollte?

    Man könnte hier - um den Druck zu erhöhen - auch eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassung in Betracht ziehen. Ob die Sache verfolgt wird dann durch die Staatsanwaltschaft und ob diese Anklage erhebt ist eine ganz andere Frage, aber dann könnte auch eine Adhäsionsklage in Betracht kommen. Das sind nur Überlegungen und keine Empfehlungen. Das muss gut durchdacht werden, wird es das Verhältnis zwischen Mieter/Vermieter weiter stark belasten.

    Falls sich die Stufe so leicht verstellen lässt, könnte man auch hier ernsthaft eine Selbstvornahme in Betracht ziehen und die Rechnung dann geltend machen oder mit der Miete aufrechnen.

    Aber am Ende kann man auch sagen, dass der Mieter unvorsichtigt war (wird eh die Verteidigung des Vermieters sein) und auch das kann ja zutreffend sein.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Falls sich die Stufe so leicht verstellen lässt, könnte man auch hier ernsthaft eine Selbstvornahme in Betracht ziehen und die Rechnung dann geltend machen oder mit der Miete aufrechnen.

    Aber am Ende kann man auch sagen, dass der Mieter unvorsichtigt war (wird eh die Verteidigung des Vermieters sein) und auch das kann ja zutreffend sein.


    Das Podest am oben Ende der Treppe war lose, ist gekippt, so bald man auf die Kante getreten ist. Diese wurde zusammen mit der schiefen Stufe und den gefährlichen Gehwegplatten reklamiert. Das Podest hatte einen Tag später einer seiner "Hausmeister" repariert, Löcher gebohrt und fest verschraubt.

    Eine Anpassung der Stufe hatte er abgelehnt. Sie wäre schon immer schief gewesen, was stimmt, wurde ja immer wieder von uns reklamiert. Laut seiner Aussage war es nicht möglich, die Stufe zu verstellen. Was dummes Zeug ist, da bis auf die zweit leicht verdrehte Stufe, alle anderen waagerecht eingestellt sind. Ansonsten hätte die Bohrungen erweitern können.

    Klar kann man jedem, der eine Treppe benutzt unterstellen, unvorsichtig zu sein.
    Ich frage mich ja, wie ich auf der Stufe derart flott abrutschen und runter knallen konnte. Das Tor am Ende der Treppe musste geöffnet werden, dazu steht man auf der 2. oder 3. Stufe, muss es etwas nach oben ziehen. Nächster Schritt, abgerutscht und voll aufs Bein geknallt *knack*.

  • Haben den Vermieter nochmals angechrieben und aufgefordert, mir umgehend eine Antwort zu geben, ob der meine Unfallmeldung an die Haftpflichtversicherung weitergeben wird oder dies schon hat.
    Er wollte diese am Montag erledigen.

    Frage zum Thema Treppensturz auf einer zur Mietsache gehörenden Treppe (Zugang zum 1. OG als Außentreppe).

    Haftet seine Haftpflicht hier grundsätzlich, falls ein Nutzer der Treppe, ob Mieter oder Besucher stürzt und sich dabei verletzt?

    Es geht um die Frage ob ich der Versicherung sofort Bildmaterial und Emailauszüge zuschicken sollen, aus denen ersichtlich ist, dass die Treppenstufe sehr stark nach vorne geneigt ist, die "Tritthöhe" ganz unten 14cm mehr beträgt, als bei den anderen Stufen, dass Geländer an der Vorderkante der 2. Stufe aufhört und man somit keine Möglichkeit hat, sich beim "Sprung" von der 1. Stufe auf en Fußweg abzusichern?
    Habe Bilder vom Herbst mit Wasserwage und Meterstab, auf denen alles ersichtlich ist.

    Dazu die Mail mit Hinweisen auf massive Unfallgefahren auf Fußweg, Treppe , fehlende Wegbeleuchtung, schwachsinnige blendende Treppenbeleuchtung nur auf den letzten Stufen in Augenhöhe und andere Bereiche es Laufwegs zum Eingang.

    Er wird versuchen mir Selbstverschulden oder Falschangaben zu unterstellen, falls keine Zeugen vorhanden sind, die den Sturz direkt beobachten konnten. Jedenfalls kam schon solch ein HInweis, "sie können sich ja überall verletzt haben".
    Meine Freundin war noch oben in der Wohnung,, hat den Sturz selbst nicht gesehen. der Bereich der Treppe ist kaum einsehbar, da hier die Mülltonnen stehen, Bäume und Sträucher die Sicht versperren.

    Fällt das unter Mietrecht, da wir diese MÄNGEL seit zwei Jahren immer wieder angesprochen hatten bzw. an welchen Fachanwalt kann mich wenden, der sich um die Sache kümmert, da ich keinen Bock mehr habe, mit diesen Typen zu kommunizieren.
    Nach Erfahrung der anderen Mieter geht das nur, wenn man gleich einen Anwalt einschaltet, dann rennt er plötzlich.

  • an welchen Fachanwalt kann mich wenden, der sich um die Sache kümmert, da ich keinen Bock mehr habe, mit diesen Typen zu kommunizieren.

    Das kann jeder halbwegs fähige Anwalt, dafür braucht man kein Mietrecht. Schadensersatz aufgrund von der Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht aus dem Mietvertrag ist rechtlich nicht besonders komplex.

    Jedenfalls kam schon solch ein HInweis, "sie können sich ja überall verletzt haben".

    Beliebte Verteidigung, mit der man aber umgehen kann.

    Haftet seine Haftpflicht hier grundsätzlich, falls ein Nutzer der Treppe, ob Mieter oder Besucher stürzt und sich dabei verletzt?

    Da wir nicht die die vertraglichen Unterlagen kennen, kann sein? Also normalerweise ist ja genau dafür eine Haftpflichtversicherung da. Ob Mieter oder Besucher spielt keine Rolle.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Da wir nicht die die vertraglichen Unterlagen kennen, kann sein? Also normalerweise ist ja genau dafür eine Haftpflichtversicherung da. Ob Mieter oder Besucher spielt keine Rolle.

    Deshalb war ja mein Gedanke, ob ich beim Unfallbericht explizit sofort angeben, dass die Treppe mehrere gravierende Mängel aufweist, die dem Vermieter auch immer wieder mitgeteilt wurden und er sich nachweislich geweigert hat, diese zu Beseitigen. Ich muss ja sicherlich begründen, weshalb ich abgerutscht bin und auch, weshalb ich beim Vermieter die Schuld am Unfall sehe? Also gleich eine umfassende Doku, die alle mir bekannten Gefahrenstellen auflistet oder besser auf Sparflamme begründen und den Rest für den Fall aufsparen, falls es hart auf hart kommt?

    Werde gleich noch versuchen jemand von Bauamt oder einer Behörde zu erreichen, damit die ganze Konstruktion überprüft wird.

  • aus denen ersichtlich ist, dass die Treppenstufe sehr stark nach vorne geneigt ist, die "Tritthöhe" ganz unten 14cm mehr beträgt,

    Was bedeutet den "stark" geneigt? Ein gewisse Neigung ist bei Aussenstufen eigentlich normal um den Ablauf von Wasser zu gewährleisten?

    Die Steigung von 14cm bei der letzten Stufe ist eigentlich auch noch keine Problem, sondern evtl. eher die wirklichen Unterschiede in der Steigung.

  • Moin!
    Das ist eine Metalltreppe mit einer Art Gitterost.
    Ich hatte geschrieben, dass die Steigung zwischen 1. Stufe und Fußweg 14cm _mehr_ beträgt. da die Treppenkonstruktion erhöht auf einem Betonsockel steht. Demnach geht es aber der 1. Stufe 14cm MEHR SENKRECHT in die Tiefe. Hier müsste ein Podest vorgelagert sein.

    Ich muss später die Fotos suchen, ich hatte mal alles vermessen.

    Das Gefälle auf der 1. Stufe beträgt mit der Wasserwage gemessen 4-5cm !!
    Da man beim Abwärts gehen nur auf dem vorderen Teil der Stufe auftritt und belastet, ist das mehr als gefährlich.
    Vor wenigen Wochen war die Treppe mehrfach vereist. Hoch oder runter ohne dabei ins Rutschen zu kommen ging nicht. Gerade stehen bleiben, ohne sich dabei am Geländer festzuklammern, war unmöglich.

    Mich wundert gerade, dass eine Metalltreppe im Außenbereich mit 24 oder 25 Stufen/Steigungen OHNE Zwischenpodest zugelassen wurde.
    Hatte gerade ein Telefonat mit dem Bauamt.
    Der Bauherr/Eigentümer, also unser Vermieter, hatte eine Freistellung beantragt, Die Baufreigabe erfolgt dann nach Einsicht der Baupläne. Das Bauamt verweist auf den Eigentümer.

    Alleine die Treppe ist lebensgefährlich. Oben gibt es eine Podestplattform als Gitterrost. Dieses Element lag LOSE auf zwei zu kurzen Schienen auf, aber nicht auf die komplette Länge. Zu den Stufen hin auf 15-20cm ist kein Auflager vorhanden. An den heißen Sommertagen kippte das ganze Teil plötzlich hinten hoch, als ich die Treppe runter wollte. Ich wäre fast runtergeknallt. Der Vermieter hatte einen seine Nichthandwerker geschickt, der das Gitter mit vier dünnen Schrauben gesichert hat "damit es nicht verrutsch".

    Bitte kein Vollzitat

  • So, Mitarbeiter der Bauaufsichtsbehörde (Baukontrolleuer für unseren Bezirk) verweigert Kontrolle der Treppenkonstruktion, trotz Beschreibung, dass hier gesetzliche Vorgaben nicht erfüllt sind.

    Dafür sie doch da und tragen die Verantwortung, wenn Mängel an einer ca. 6m Hohen Treppe dazu führen können, dass jemand mit Teilen der Konstruktion in die Tiefe oder die Treppenstufen hinunter ballern könnte?!

  • Dafür sie doch da und tragen die Verantwortung, wenn Mängel an einer ca. 6m Hohen Treppe dazu führen können, dass jemand mit Teilen der Konstruktion in die Tiefe oder die Treppenstufen hinunter ballern könnte?!

    Kannst du nicht die letzte Stufe nicht selber wieder in das richtige Gefälle bringen? Wenn das nur geschraubt ist dürfte das doch kein großes Problem sein, oder?

    Für den hohen Antritt zur ersten Stufe kann man ja erst mal was davor legen?

  • Also,

    1. werde ich selbst nicht an fremdem Eigentum schrauben, schon gar nicht, wenn es um die Sicherheit geht Das ist alleine die Sache des Eigentümers. Er ist sich dem Problem schon immer bewusst.

    2. Etwas "davor legen"? HIer müsste eine fest installierte Stufe hin, dass ist auch nicht unsere Verantwortung.
    Meines Wissens müsste da sogar eine breitere Fläche sein, als bei den normalen Treppenstufen, da sich hier die Steigungshöhe ändert. Jedenfalls hatte ich sowas mal als Azubi gelernt.

    3. Vorhin angeschaut und Fotos gemacht, die Stufe kann NICHT verstellt werden, da die Langlochbohrung durch die Verankerung im Betonsockel überdeckt wird. Hier müsste durch den Stahl der Treppenwange und der Stahlstütze gebohrt werden. Das ist nachweisbarer PFUSCH. Es wäre machbar, nur hat der Vermieter keinen Bock einen echten Handwerker zu bezahlen der in der Lage ist in Bodennähe horizontal ein ovales Loch zu bohren.

  • Kannst du nicht die letzte Stufe ... Für den hohen Antritt zur ersten Stufe kann man ja erst mal was davor legen?

    Die erste Stufe ist stark nach vorne gekippt UND vor ihr geht es in die Tiefe.

    Ich kommt mit Krücken diese Höhe nicht hoch oder runter, ohne mich an einem nicht vorhanden Geländer festzuklammern. >Vorhin erlebt. Das Geländert hört auf der 2. bzw. 3. Stufe auf.
    Vor der untersten stufe steht zudem der Betonsockel ein Stück vor. Der hier nicht weit genug nach vorne "tritt"; der hängt am Sockel fest und knallt runter.


    KOrrektur, sehe grade die Fotos, Die ******** haben ein Lochblech unter die Stufe geklemmt, da die Bohrung durch das Gegenlager in der Wange dicht ist.

    Man müsste die Stufe ausbauen, das Blech anpassen. Links auf der Stufe ist das Tor befestigt. .ALso viel Aufwand, aber alles machbar.

    Zwei Beiträge hintereinander zusammengefügt

  • Hallo,

    welche baulichen Maßnahmen erforderlich sind, können wir hier nicht im Detail klären. Es würde zu nichts führen, auch wenn man selbst vielleicht etwas machen kann, ist es ja immer noch das Eigentum des Vermieters, und es ist seine Entscheidung, was er tut. Davon abgesehen sind wir hier ein Forum für Mietrecht und nicht für Hobbyhandwerker.

    Fassen wir zusammen, der Vermieter hat eine Verkehrssicherungspflicht. Wenn sich heraus stellt, dass er diese verletzt hat, dann besteht ein Anspruch auf Schadenersatz. Und vielleicht ist es erforderlich, dass der Vermieter mal dazu heran gezogen wird. Nur dadurch sieht er eventuell, dass er etwas tun muss.

    Bitte wende dich an einen beliebigen Rechtsanwalt vor Ort, der die konkrete Situation anschauen und bewerten kann!

  • Sorry, ich dachte eigentlich nur es wäre erst mal besser als wenn du und/oder andere dir aus Prinzip lieber die Beine brichst?

    Ansonsten kann ich Fruggel nur zustimmen. Wenn die Verkehrsicherungspflicht durch den Vermieter verletzt wurde hast du Anspruch auf Schadenersatz. Und wenn ich mir die Bilder so anschaue könnte das ein Richter auch so sehen. Ich hoffe inständig für dich das das deine Knochen schneller heilen lässt.

    Gute besserung.

    Bitte keine Vollzitate, nur einzelne Passagen zitieren.

  • Bitte wende dich an einen beliebigen Rechtsanwalt vor Ort, der die konkrete Situation anschauen und bewerten kann!

    Hallo Fruggel,

    klar fasse ich solch heikle Dinge nicht an.

    Ich war allerdings davon ausgegangen, dass bei solch gravierenden baulichen Mängel die Bauaufsicht zuständig wäre, wenn sie nach Aktenlage bzw. Architektenplan etwas genehmigen, was in der Praxis in keinster Weise Bauvorschriften entspricht und dann zur Überprüfung gemeldet wird. Es geht um die Ausführung der Treppenkonstruktion mit ca 30cm Stufenhöhe ganz unten und Laufwegen auf blankem rutschigen Abdeckblechen usw. Das muss ich nochmals checken lassen.

    Ich hatte gestern mit einem ehemaligen Anwalt für Versicherungsrecht gesprochen, der grundsätzlich dazu rät, einen Fachanwalt einzuschalten, der sich speziell mit Haftungs-/Versicherungsrecht auskennt, Die Versicherung kommt für meinen Schaden auf, wurde mir dort mitgeteilt. Sie werden dann Fall anhand des Unfallberichts prüfen und dann mit großer Wahrscheinlichkeit den Vermieter wegen der Mängel haftbar machen und von ihm die Schadensumme zurück fordern. Unser Vermieter hatte sich schon ein wenig erkundigt ob es ZEugen gäbe, die den Unfall beobachtet hätten, "sie könnten sich ja ganz woanders verletzt haben". Nach Erfahrung anderer Mieter, wird er alles versuchen die Schuldfrage abzuwälzen. Immerhin hatte mich der Paketbote winken sehen, der uns was zustellen sollte. Man kennt sich vom sehen.

    Klar ist, dass der Vermieter nicht aktiv wird, so lange er keinen Druck von Behörden bekommt.

    Die Frage ist nur, wie sieht es mit Fristen aus?

    Ich hatte ca. 45min nach dem Unfall eine MAil an den Vermieter geschrieben und ihn über den Abflug informiert.
    Tage später dann per Mail aufgefordert den Unfall der Haftpflicht zu melden, was er dann gemacht hatte. Nur gab er bei der Versicherung wohl keine oder falsche Angaben durch ihn.

    Der Versicherung hatte ich angekündigt eine Unfallmeldung zukommen zu lassen und ein paar Fotos über die Treppe. Soll ich das selbst machen oder besser aufsparen bis zu einem Termin beim Anwalt?

    Bitte kein Vollzitat!

  • Die Frage ist nur, wie sieht es mit Fristen aus?

    Damit gibt es kein Problem. Es zählt der Zeitpunkt, wann man den Schaden gemeldet hat.

    Soll ich das selbst machen oder besser aufsparen bis zu einem Termin beim Anwalt?

    Reiche der Versicherung alles ein, was verlangt wird. Wenn das nicht ausreichend sein sollte, wird man sich bei dir melden.

    davon ausgegangen, dass bei solch gravierenden baulichen Mängel die Bauaufsicht zuständig wäre

    Hätte man auch denken können, ist aber offenbar nicht so. Der Mitarbeiter wäre sicherlich tätig geworden, wenn es in deren Zuständigkeit liegen würde. Dieser Weg ist also eine Sackgasse und bringt sich nicht weiter.

    Die Versicherung kommt für meinen Schaden auf, wurde mir dort mitgeteilt. Sie werden dann Fall anhand des Unfallberichts prüfen und dann mit großer Wahrscheinlichkeit den Vermieter wegen der Mängel haftbar machen und von ihm die Schadensumme zurück fordern.

    Prima, das sind noch gute Informationen für dich. Es geht also wahrscheinlich nur noch um Formalitäten. Reiche der Versicherung alles ein, was benötigt wird.

    Dein Problem können wir also somit als geklärt und erledigt betrachten.