Zugang zum Haus und Treppenstufen sorgen für Verletzungen

  • So, OP überstanden. Versicherung schickt einen Gutachter, der die Verkehrstauglichkeit der gesamten Treppenkonstruktion ein Augenschein nehmen soll.

    Es geht wohl auch um die Klärung, ob dem Eigentümer grob fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen ist, dann würde die Versicherung die Kosten wohl bei ihm wieder zurück holen.

    Die Frage ist auch, müssten wir _jetzt_ sofort nochmals ganz offiziell _alle_ Mängel und Gefahrenstellen an den Verkehrswegen (Treppe, loser Gitterrost, gefährliche rutschige Blechabdeckung usw.) beim Vermieter als Mängel auflisten und ihne mit Fristsetzung auffordern, diese _alle sofort_ zu beseitigen, bevor noch mehr passiert?

    Ich hatte gerade auch gesehen, dass nachher alle Bäume, die auf den Hausgrund wachsen, viele bis zu 7/8cm dicke morsche vertrocknete Äste haben, die teilweise beim letzten Sturm heruntergebrochen waren und jetzt im Gartenbereich liegen.

    Wir haben zwei PKW Stellplätze, die unter den betreffenden Bäumen liegen. Zum Glück war noch kein Ast auf den Neuwagen gefallen. Die Bäume müssten vor Bezug der Wohnung im Sommer 2018 letztmals bearbeitet worden sein. Dafür liegen vor dem Haus im Gartenbereich und neben dem Fußweg einige "dicke Prügel", die abgebrochen waren.

    Können/dürfen wir die Stellplätze (gehören laut Mietvertrag zur Mietsache) benutzen, wer haftet, sollte es zu Schäden kommen, die bei einem Neuwagen mehr als ärgerlich wären? Ich wolle den Gutachter auf die ganzen Mängel hinweisen, die im Außenbereich zu Personen- und Sachschäden führen könnten.

    An wen könnten wir uns noch wenden, damit der Vermieter gezwungen wird, die Baumarbeiten umgehend durchzuführen, obwohl meines Wissens nach dem 1.3. keine Schnittarbeiten wegen Vogelbrutzeiten mehr zulässig sind?!

  • Moin!

    Grundsatzfrage zur möglichen Kündigung eines Mietverhältnisses durch den Vermieter, der einen "teuren" Mieter los haben möchte.


    Kann ein Vermieter nach Lust und Laune einen Mietvertrag kündigen, um Forderungen eine Mieters wie Mängelbeseitigung zu entgehen oder auch Forderungen nach massiven baulichen Veränderungen, da das Objekt nicht den zur Erstellung gültigen Bauvorgaben entspricht, wodurch massive Mietminderungen und auch Schadenersatzforderungen begründbar sind?

    Nach Unfall mit Wadenbeinbruch hatte die Haftpflichtversicherung gestern einen Gutachter geschickt, um die Treppe, auf der sich der Unfall ereignete, begutachten zu lassen. Es wurden massive Mängel festgestellt, die Treppe "als nicht Verkehrstauglich" eingestuft. Bedeutet, wir dürften sie nicht mehr benutzen, eine Sperrung durch die Baubehörde wäre auch noch denkbar. Wir könnten dann nicht mehr in die Wohnung. Auch wurde festgestellt, dass dem Vermieter die Gefahrenstellen bewusste waren, er somit grob fahrlässig Unfälle in Kauf genommen hat. Die Versicherung wird den Schaden regulieren, sich dann an den Vermieter halten, um die Kosten zurück zu fordern.
    Bedeutet: mind 20.000Euro für den Unfall, die Treppenkonstruktion muss laut Gutachter abgeändert werden, wozu gravierende bauliche Änderungen notwendig sind (Demontage Treppe, Änderung der Fundamente und tragenden Konstruktion) die den Vermieter mehrere 5-10.000 Euro kosten werden. Die Wohnung wäre dann über Wochen hinweg nicht nutzbar.

    Laut Gutachter bekommt er eine Frist gesetzt, um die Treppe (Metallaußentreppe) verkehrstauglich zu machen.


    Frage dazu: Kann der Vermieter uns fristgerecht (3 Monate)) kündigen, damit er einer massiven Mietminderung und auch den Forderungen, die sich durch die nicht nutzbare Treppe ergeben, ausweichen kann? Laut Gutachter könnten die notwendigen Arbeiten durch Fachfirmen die Jahresmiete der Wohnung übersteigen. Hotelunterbringung oder Übernahme der Umzugskosten, falls Wohnung nicht mehr bewohnbar, wäre auch möglich.


    Es gab jedenfalls schon mal Andeutungen, dass er uns kündigen würde, sollte wir weiterhin auf kostenintensive Mängelbeseitigung drängen und die Miete mindern.

  • Ein Vermieter kann nicht willkürlich kündigen sondern braucht ein berechtigtes Interesse im Sinne von §573 BGB. Mängelansprüchen zu entgehen ist dort nicht mit aufgeführt.

    Ok, prima.
    Bedeutet, wir müssten uns erst mal keine Sorgen machen, falls wir eine Kündigung im Briefkasten finden, in der nicht ersichtlich ist, dass es irgendwelche nachvollziehbaren Gründe für eine Kündigung gibt.
    Dann spielen wirtschaftliche Interessen auch keine Rolle, falls Instandhaltungskosten oder notwendige Arbeiten (alles durch Pfusch durch den Vermieter nachweisbar) bei weitem Mieteinnahmen übersteigen, eine Vermietung somit ein massives Verlustgeschäft für ihn darstellen?

  • wir müssten uns erst mal keine Sorgen machen, falls wir eine Kündigung im Briefkasten finden

    Wenn ihr doch eine Kündigung bekommen solltet, dann geht damit bitte zu einem Rechtsanwalt und lasst sie prüfen. Es hängt dann von der genauen Begründung ab, ob sie wirksam ist. Wie gesagt, seine Rechte aus §536 BGB wahrzunehmen ist ken Kündigungsgrund, aber es kommt darauf an, was der Vermieter schreibt. Das können wir hier dann ncht klären.

  • Wenn ihr doch eine Kündigung bekommen solltet, dann geht damit bitte zu einem Rechtsanwalt und lasst sie prüfen. Es hängt dann von der genauen Begründung ab, ob sie wirksam ist. Wie gesagt, seine Rechte aus §536 BGB wahrzunehmen ist ken Kündigungsgrund, aber es kommt darauf an, was der Vermieter schreibt. Das können wir hier dann ncht klären.

    Ja, schon klar. Der hat erst kommende Woche Zeit.

    Sorgen macht mehr im Moment mehr, dass wir die Treppe nicht mehr benutzen dürfen oder nur auf eigenes Risiko. Genau genommen kommen wir nicht mehr in die Wohnung bzw. runter. Für mich mit den Krücken ist das jetzt mehr als riskant. Ich komme unten an der Gefahrenstelle nur mit etwas Mut zum Risiko auf den Boden runter.
    Würde beuten, Koffer packen und ab ins Hotel, bis die Treppe wieder begehbar ist. Was Wochen oder Monate dauern wird, abhängig davon, was der Vermieter probieren wird, sich vor den Ausgaben zu drücken.
    Knalle ich morgen auf den Weg zum Arzt unten hin, geht das voll auf meine Kappe.
    Über einen Anwalt geht das wohl auch nur mit Papierkram und Fristsetzung.
    Ich brauch eine 24 Stunden Lösung für den kompletten Treppenumbau.....

  • Na dann viel Erfolg bei der Suche...

    Gutachter sagt, die einzige Zugangsmöglichkeit zur Wohnung ist nicht verkehrstauglich und weist Gefahrenstellen auf, er müsste sie für die Nutzung sperren, eine Nutzung ist nur auf eigenes Risiko möglich. Damit ist die Wohnung doch zu 100% nicht mehr nutzbar, da mit Eigengefährdung verbunden.
    Müssen wir ab dem Moment der Belehrung noch Miete zahlen!?

  • Müssen wir ab dem Moment der Belehrung noch Miete zahlen!?

    Das können wir hier nicht klären, weil dafür deine konkrete Situation bewertet werden muss. Bitte wende dich an einen Rechtsanwalt um das weitere Vorgehen abzustimmen.

  • Das können wir hier nicht klären, weil dafür deine konkrete Situation bewertet werden muss. Bitte wende dich an einen Rechtsanwalt um das weitere Vorgehen abzustimmen.

    Wir hatten hier jemanden, der sich um die Mietrechtsfragen wegen Mietminderung gekümmert hatte.
    Ein mir bekannter Anwalt hatte empfohlen jemand zu suchen, der sich auf Vertrags-/Versicherungsrecht spezialisiert hat, um meine Ansprüche als Geschädigter gegenüber dem Vermieter bzw. dessen Versicherung durchzusetzen. Vermieter und Versicheurng werden versuchen, ein Mitverschulden zu unterstellen oder was auch immer.
    Meine Freundin ist vertraglich der Mieter, ich bin lediglich Mitbewohner. Den Schaden habe ich. Trennt man das, was die anwaltliche Tätigkeit angeht?
    Besser einen Fachanwalt für Mietrecht oder Versicherungsrecht einschalten?
    Bin da im Moment etwas ratlos...

  • Besser einen Fachanwalt für Mietrecht oder Versicherungsrecht einschalten?

    Das sollte beides ein Anwalt ohne besondere Spezialisierung beherrschen. Und man sollte auch nur einen beauftragen, der sich um beides zusammen kümmert, nicht trennen.

  • Moin!

    Gibt es zwischen dem offiziellen Mieter/Vertragspartner und Eigentümer und einem später zugezogenen "Mitbewohner" unterschiedliche Rechte bei der Nutzung an der Mietsache?


    Meine Freundin hatte eine Wohnung angemietet, im Vertrag wird sie als alleiniger Mieter aufgeführt (" Personen 1").
    Ich bin ein Jahr später zu ihr gezogen. Ich hatte ca. zwei Monate vor dem endgültigen Wohnungswechsel dem Vermieter bei einem zufälligen Treffen vor dem Haus mitgeteilt, dass ich die meiste Zeit als Dauergast hier bin und beabsichtige, meine eigene Wohnung aufzugeben. Ich hatte drauf hingewiesen, dass er mich ab sofort bei der Berechnung der Nebenkosten berücksichtigen könne. Er hatte dies zur Kenntnis genommen und mit einem "ja, ist ok" abgesegnet.

    Vertraglich wurde bis heute nichts ergänzt oder geändert. Ich bin somit "Mitbewohner" und Lebenspartner im gemeinsamen Hausstand.

    Hat ein "Mitbewohner", wie er mich bezeichnet hatte, die selben Rechte bei der Nutzung des Objektes und bei Haftungsfragen oder Schadenersatzansprüchen, falls durch Mängel am Mietobjekt mein persönliches Eigentum beschädigt wird, z.B. bei Wasserschäden oder Unfällen auf dem Hausgrund? GIbt es in Fragen der Nutzbarkeit eines Objektes eine Unterscheidung zwischen Vertragspartner und "anderen geduldeten Mitbewohnern"?

    Das gewisse vertraglich geregelte Dinge nur direkt zwischen den Vertragspartner gefordert werden können und müssen, ist klar.

  • Hallo!

    Wir hatten hier jemanden, der sich um die Mietrechtsfragen wegen Mietminderung gekümmert hatte. Ein mir bekannter Anwalt hatte empfohlen

    Warum werden diese Fragen nicht mit einem Anwalt besprochen, der den

    Sachverhalt genau kennt im Gegensatz zum Forum? Irritierend!

    Gruß



  • Hat ein "Mitbewohner", wie er mich bezeichnet hatte, die selben Rechte bei der Nutzung des Objektes und bei Haftungsfragen oder Schadenersatzansprüchen, falls durch Mängel am Mietobjekt mein persönliches Eigentum beschädigt wird, z.B. bei Wasserschäden oder Unfällen auf dem Hausgrund

    Ja, sowas nennt man im juristischer Fachsprache den Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter.

    Ich bin aber auch erstaunt, das die Sache noch keinem Anwalt übergeben worden ist, das ist hier einfach eine Notwendigkeit!

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Hallo

    hatte gerade ein Telefonat mit der Haftpflichtversicherung des (noch)Eigentümers unserer Bude.

    Im Frühjahr hatte ich einen Unfall auf der mangelhaften Treppe, die zur Wohnung führt.

    Ein Gutachter der Versicherung hatte mich im März mündlich über von ihm festgestellte Mängel an der Treppe aufgeklärt. Eine Nutzung wäre ab der Belehrung auf eigene Gefahr, künftige Haftung durch die Versicherung ausgeschlossen.

    Die Mängelliste sollte dem Eigentümer zugestellt werden. Ob und wann dies tatsächlich gesehen ist, teile die Versicherung nicht mit, beruft sich auf Datenschutzbestimmung und den Umstand, dass der Eigentümer Vertragspartner ist und nicht ich/wir. Ist so weit nachvollziehbar.

    Ich wollte jetzt die Auflistung der in der Belehrung genannten festgestellten Mängel, die mir der Gutachter im Rahmen seiner Belehrung nannte und auch am Objekt zeigen konnte. Auch welche Konsequenzen sich ergeben, was die Haftung angeht. Zur Begründung hatte ich angegeben, dass ich den "Inhalt der Belehrung" in Schriftform wollte. Dies wurde abgelehnt.

    In Kurzform: Ich will die mündliche Belehrung mit den genannten Details in Schriftform.

    Gibt es keinen rechtlichen Anspruch auf eine schriftliche Version dieser "Belehrung"?

    Laut Gutachter zählt allein der Umstand, dass jemand mit Fachwissen auf gefährdende Mängel hingewiesen hat und ich mir ab diesem Moment dieser Tatsachen bewusst sein muss. Den Rest müsse ich mit dem Eigentümer regeln, der sich ja weigert, jegliche Mängel als solche anzuerkennen.

  • Seit Monaten gibt es doch diese Problematik mit der Treppe und entsprechende Folgeproblematiken? Dir wird hier doch ständig gesagt, lass das endlich von einem Anwalt machen.

    Der Vermieter ist uneinsichtig und will nichts machen. Also entweder verklagst du ihn oder du reparierst den Mangel selbst im Rahmen der Selbstvornahme und gehst ein Kostenrisiko ein oder lässt das alles über einen Anwalt laufen. Was ist denn daran so schwer?

    Irgendwann hat man auch keine Lust mehr so jemanden zu helfen, wenn jemand einen gesamten umfangreichen Rechtstreit durch ein Forum kostenlos gelöst haben will, anstatt einfach grundlegende Fragen oder mal spezielle Standpunkte geklärt haben will. Wir setzen und hier ja auch hin und recherchieren dann zu den entsprechenden Fragen im Zweifelsfall. Das kostet auch viel Zeit, solche Fragen sind nicht aus dem Stehgreif zu beantworten.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Seit Monaten gibt es doch diese Problematik mit der Treppe und entsprechende Folgeproblematiken? Dir wird hier doch ständig gesagt, lass das endlich von einem Anwalt machen.

    Das läuft inzwischen auch über einen Anwalt vom Mieterschutz, der allerdings nicht rund um die Uhr jeden Tag verfügbar ist.

    Problem dabei, es gibt alle paar Tage eine etwas andere Faktenlage, die zu beachten ist und wir erst alles sammeln müssen, bevor wir einen der wenigen Termine bekommen. Auch eine Reaktion vom Bauamt fehlt noch komplett....

    Aktuell hatte ich heute eine Kopie des Schreibens zur Mängelbeseitigung und zur Mietminderung bekommen, welches schon an den Vermieter unterwegs sein soll.

    Es sind einige grobe Fehler darin, ein paar falsche Angaben zu den Mängeln und andere, elementare Mängel sind nicht erwähnt.
    Die Berechnung der Mietminderung ist auch total falsch, da 20% von der Warmmiete berechnet wurden und nicht von der Kaltmiete.

    Der Anwalt ist zwei Wochen im Urlaub, ich muss vor Monatsende eine richtige und vor allem vollständige Mängelliste an den Eigentümer schicken, damit wir einen Nachweis haben, das wir über _alles_ umfangreich informiert haben, falls der jetzige Eigentümer alle Mängel und die Mietminderung verschweigt. Vor allem die Baumängel, die man nicht ohne massive Bauarbeiten beseitigen kann.

    Stellt sich die Frage, ob eine von uns erstellt "zusätzliche Komplettauflistung" aller von uns festgestellten Mängel rechtlich relevant ist, die in etwa drei mal so viele Mängel beschreibt, wie das aktuelle Schreiben des Anwalts.

  • Das läuft inzwischen auch über einen Anwalt vom Mieterschutz, der allerdings nicht rund um die Uhr jeden Tag verfügbar ist.

    Darum rate ich vom Mietverein ab, wenn Rechtsschutz versichert ist oder sich einen Anwalt leisten kann oder die Sache mehr als aussichtsreich ist. Solltest du mit den Mieterbund wirklich unzufrieden sein übergib die Sache einen Anwalt oder gleich einen Fachanwalt für Mietrecht.

    Es sind einige grobe Fehler darin, ein paar falsche Angaben zu den Mängeln und andere, elementare Mängel sind nicht erwähnt.
    Die Berechnung der Mietminderung ist auch total falsch, da 20% von der Warmmiete berechnet wurden und nicht von der Kaltmiete.

    Wir kennen weder die konkreten Gegebenheiten in und an der Wohnung noch das Schreiben und die Gründe für das Schreiben. Eine Beurteilung kann nicht vorgenommen werden.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

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