So, OP überstanden. Versicherung schickt einen Gutachter, der die Verkehrstauglichkeit der gesamten Treppenkonstruktion ein Augenschein nehmen soll.
Es geht wohl auch um die Klärung, ob dem Eigentümer grob fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen ist, dann würde die Versicherung die Kosten wohl bei ihm wieder zurück holen.
Die Frage ist auch, müssten wir _jetzt_ sofort nochmals ganz offiziell _alle_ Mängel und Gefahrenstellen an den Verkehrswegen (Treppe, loser Gitterrost, gefährliche rutschige Blechabdeckung usw.) beim Vermieter als Mängel auflisten und ihne mit Fristsetzung auffordern, diese _alle sofort_ zu beseitigen, bevor noch mehr passiert?
Ich hatte gerade auch gesehen, dass nachher alle Bäume, die auf den Hausgrund wachsen, viele bis zu 7/8cm dicke morsche vertrocknete Äste haben, die teilweise beim letzten Sturm heruntergebrochen waren und jetzt im Gartenbereich liegen.
Wir haben zwei PKW Stellplätze, die unter den betreffenden Bäumen liegen. Zum Glück war noch kein Ast auf den Neuwagen gefallen. Die Bäume müssten vor Bezug der Wohnung im Sommer 2018 letztmals bearbeitet worden sein. Dafür liegen vor dem Haus im Gartenbereich und neben dem Fußweg einige "dicke Prügel", die abgebrochen waren.
Können/dürfen wir die Stellplätze (gehören laut Mietvertrag zur Mietsache) benutzen, wer haftet, sollte es zu Schäden kommen, die bei einem Neuwagen mehr als ärgerlich wären? Ich wolle den Gutachter auf die ganzen Mängel hinweisen, die im Außenbereich zu Personen- und Sachschäden führen könnten.
An wen könnten wir uns noch wenden, damit der Vermieter gezwungen wird, die Baumarbeiten umgehend durchzuführen, obwohl meines Wissens nach dem 1.3. keine Schnittarbeiten wegen Vogelbrutzeiten mehr zulässig sind?!