Mietvertrag und Klauseln zur Treppenhausreinigung

  • Sehr geehrte Forumsmitglieder,


    Ich habe in meinem Mietvertrag, zur Reinigung des Hauses, die Klausel stehen, "Jeder reinigt den zu seiner Wohnung führenden Teil des Flures".

    Kann mir jemand erklären was damit gemeint ist?

    Es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus.



    Vielen
    Dank

  • Heißt, dass es wohl einen längeren Hausflur gibt, den Du bis zu deiner Wohnungstür (abwechselnd mit anderen Mietern) reinigst.

    Den Teil des Flures, der hinter deiner Wohnung liegt und der nicht zum Treppenhaus führt, musst Du nicht mehr reinigen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Näheres zu meiner Situation.
    Von der Haustüre zu meiner Wohnungstüre führen 5 Treppen nach Oben. Über mir wohnen noch 2 Parteien. Ich putze den Bereich, den zu meiner Wohnung führenden Teil, im Eingang, sowie die Treppe.

    Müssten, nach der Klausel im Mietvertrag, “jeder reinigt den zu seiner Wohnung führenden Teil“, die Parteien über mir nicht ebenfalls „meinen Bereich“ säubern, da es auch ihr Zugang zu deren Wohnung darstellt?


    Meiner Ansicht nach ist die Formulierungen viel zu allgemein, als das man daraus eine Teilung der Treppenhausreinigung ableiten kann.


    Ist meine Annahme richtig oder übersehe ich da etwas?


    Vielen Dank

  • Da nicht am Wortlaut festgehalten wird, sondern das ermittelt wird, was wirklich gewollt worden ist und aus der Sicht eines objektiven Dritten, kann man auch vom Wortlaut abweichen.

    Gemeint ist wohl offensichtlich, der zu seiner Wohnungen führendenteil, den kein anderer Mieter vorher zu reinigen hat. Also die erste Wohnung von der Haustür bis zu sich, die zweite Wohnung von der ersten Wohnung zu sich usw.

    PS: Das gilt nach allgemeiner Rechtsprechung unabhängig davon, ob eine Wohnung bewohnt ist oder nicht. Wenn in der ersten Wohnung niemand wohnt, dann muss die zweite Wohnung nicht von der Haustür bis zu sich putzen, sondern weiterhin von der ersten Wohnung aus.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Da ich meinen Beitrag nach 11 Minuten nicht mehr editieren darf kommt also ein Doppelposting.

    Man muss dabei beachten, dass die Hausordnung wohl als AGB gilt und damit die Inhaltskonstrolle der 305 ff BGB. Das bedeutet die Klausel wird unwirksam sein, da bei der auslegungsfeindlichsten Variante müsste der oberste Mieter die gesamte Treppe reinigen von unten bis oben was eine unangemessene Benachteiligung ist. Also keine Reinigung notwendig, macht der Vermieter dann und die Kosten werden umgelegt, soweit vertraglich vereinbart. Lohnt sich also eventuell nicht hier ein Fass aufzumachen.

    Wo wir schon bei einer genauen Sprache sind. Du reinigst wohl kaum 5 Treppen, also 5 Aufgänge in einem Neubaublock. Meinst du vllt 5 Stufen, denn das ist was anderes.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!