Pauschalbetrag an Nachmieter für Schönheitsreparaturen

  • Hallo zusammen,

    wir werden aus unserer Mietwohnung ausziehen (3 Jahre Mietverhältnis) und sollen nun Schönheitsreparaturen durchführen. Da wir selbst eine Küche einbauen mussten und diese hoffentlich an den Nachmieter weiterverkauft werden kann, sollen wir nun einen Pauschalbetrag von 240€ an den Nachmieter zahlen, weil wir hinter der Küchenzeile nicht renovieren können. Die Küchenzeile ist 3m lang. Zusätzlich haben wir dann noch die Wahl entweder die ganze Wohnung neu zu streichen oder es durch die Verwaltung machen zu lassen - für einen Pauschalbetrag von 10€/m² (71m²).

    Ergo wir müssten dann 950€ für die Renovierung rechnen.

    Ist das mit der Küche rechtens? Und ist es wirklich so, dass wir hier ALLE Wände und Decken streichen müssen (wir haben ein paar Bohrlöcher an Wänden und Decken, wegen Deckenlampen und Bilder).

    Wir freuen uns auf Ratschläge!

  • Du solltest deinen Vertrag dahingehend prüfen, ob Schönheitsreparaturen überhaupt von dir geschuldet werden. Viele Klauseln sind unwirksam.

    Ansonsten müssen nur die Wände renoviert werden, die tatsächlich renovierungsbedürftig sind. Wenn Wände noch in Ordnung und mit neutralen Farben gestrichen sind, dann müssen sie nicht renoviert werden. Bzgl der Renovierung hinter der Küche ist die Frage, wie die Wand überhaupt angewohnt worden sein sollte, insbesondere wenn die Küche nicht ausgebaut wird.

  • Du solltest deinen Vertrag dahingehend prüfen, ob Schönheitsreparaturen überhaupt von dir geschuldet werden. Viele Klauseln sind unwirksam.

    Ansonsten müssen nur die Wände renoviert werden, die tatsächlich renovierungsbedürftig sind. Wenn Wände noch in Ordnung und mit neutralen Farben gestrichen sind, dann müssen sie nicht renoviert werden. Bzgl der Renovierung hinter der Küche ist die Frage, wie die Wand überhaupt angewohnt worden sein sollte, insbesondere wenn die Küche nicht ausgebaut wird.

    Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Ja wir haben bereits geprüft und die Schönheitsreparaturen sind wirksam.

    Was bedeutet renovierungsbedürftig? Wenn wir überall in den Wänden gebohrt haben, für Bilder und Leuchten, und diese Bohrlöcher dann schließen , müssten wir ja jede Wand und Decke automatisch streichen, nicht wahr?

    Ihre Antwort zu der Küche verstehe ich nicht ganz. Die Küche würde, sofern der Nachmieter sie übernimmt, nicht abgebaut werden. Wir waren die Ersten, die diese Küche eingebaut haben. Erstbezug nach kompletter Modernisierung dieser Wohnung.

  • Es kommt immer auf den tatsächlichen Zustand an. Das kann man auf die Entfernung nicht beurteilen. 3 Jahre sind durchaus eine Zeit, in der vermutlich einige Wände neu gestrichen werden müssen, insbesondere wenn viele Bilder dort aufgehängt waren und sich mit der Zeit die Farbe verändert hat, man die Schatten sehen kann usw.

    Bezüglich der Küche ist es schwierig, eine pauschale Aussage zu treffen. Abgesehen von den Bohrlöchern dürften hinter den Schränken ja kaum Abnutzungen sein, wenn immer ein Schrank davor stand.