Ich wohne seit 5 Jahre zur Miete.
Beim Einzug sagte der Vermieter wir seien mit 200 Euro auf der sicheren Seite.
Um eine runde Summe zu machen, erhöhten wir eigenständig auf 220 und fixierten es so im Mietvertrag.
im Folgejahr sollten wir dann satte 1400 Euro nachzahlen.
Wir konnten die Angelegenheit ohne Anwalt aus der Welt schaffen, mein Vermieter hatte die umgelegten Kosten, zB Gebäudeversicherung etc. nicht im Mietvertrag angegeben und auch nicht eine Abrechnung nach Betriebskostenverordnung angekreuzt. also einigten wir uns darauf dass die Kosten in zukünftigen Abrechnungen nicht auftauchen dürften.
Seit dem haben wir dennoch ständig Nachzahlungen bis 400 oder 500 Euro pro Jahr. Dazu kommt dass wir den Strom selbes bezahlen, unser Vermieter hatte uns Praktischerweise übrigens direkt beim Stromversorger angemeldet (!!).
Das führt mich zur ersten Frage:
Ab wann ist es arglistige Täuschung? Wenn ich ausrechne was er eigentlich in der ersten Abrechnung haben wollte und noch den Strom dazu rechne komme ich locker auf Nebenkosten von 380 Euro und das ist signifikant mehr als „mit 200 sollte es passen“.
Aber es wird noch witziger. Der Vormieter hat immer behauptet der Vermieter sei ein waschechtes schlitzohr und mit allen Wassern gewaschen. Vor der Umrüstung auf Öl war jedes Jahr die Ölrechnung so hoch als hätte er für sich selbst gleich mitgetankt. Ich weiß dass man als Mieter auch gerne paranoid wird wenn es um Geld und Abrechnung geht, aber ein weiterer Mieter (wir sind zwei Parteien) sagte mal er könne anhand seiner Notizen nachweisen dass der Öltank habe überlaufen müssen wenn die Betankrechnungen stimmen. Hierzu hatte er allerdings selbst das Gefäß ausgemessen und immer einen Zollstock reingehalten, ähnlich wie man in einem Auto Öl misst. Beweisen konnten wir es nie denn der zweite Mieter hat regelmäßig gemessen und den Zettel auf welchem er „Buch führte“ am Tank liegen lassen und der war irgendwann einfach weg...
Mein Vermieter ist übrigens extrem geizig. Als wir mal kein warmwasser hatten, sagte er im krieg habe man auch kalt duschen müssen. Ich konnte dem Argument sogar etwas abgewinnen, er hat ja nicht unrecht, nur ist es halt so dass ich einen vereinbarten Preis für Leistungen zahle und mir so ein Spruch auch nicht hilft, ganz zu schweigen vom Terror meiner Frau. Grund war dass einer seiner Installateuere (es darf nämlich alles nur über seine gemacht werden) eben nicht so schnell Zeit hatten und wir so einige Tage warten sollten.
Bei der letzten Abrechnung habe ich mich an den Mieter Verein gewandt und dann in weiterer Folge einen Energieberater im Haus gehabt der auch die Abrechnung prüfen wollte. Die Abrechnungen sind immer vorbildlich, kein einziger Formfehler. Aber der Energieberater hat festgestellt:
Ich habe also zur letzten Abrechnung um Kopien der Gasrechnungen gebeten und um Stellungnahme gebeten warum so ein Missverhältnis besteht.
Eine Rechnung kam, der Betrag stimmte, aber die Rechnung hat ein Vermerk „Korrektur Rechnung“.
Das wäre dann meine zweite Frage - ist eine Korrektur Rechnung als Nachweis zulässig? Muss zur Komplettierung da nicht mindestens die korrigierte Rechnung beigefügt sein?
Bonus:
Jährlich sind Wartungskosten für die Gastherme von ca. 290 Euro enthalten, dazu habe ich trotz Aufforderung keine Rechnungskopie erhalten.
Letzter Streitpunkt: als ich um Einsicht der Rechnungen bat, erhielt ich nicht nur die Korrektur Rechnung sondern auch eine Aufstellung er Gesamtkosten.
Bis zum 25.07.2018 wurden 18.913 kw/h Gas berechnet, also im Schnitt ca. 2.700 kw/h pro Monat. Ab dann ergibt sich jedoch eine folgepauschale von 1.786 kw/h monatlich.
Hierzu sagte der Energieberater dass es nicht in Ordnung sei die Voraussrechnung als Abrechnungsgrundlage zu nehmen.
ich selbst dachte mir „ok das wird sich bei der nächsten Abrechnung einrenken“ aber nein, wir sollen wieder 490 Euro nachzahlen, 50 Euro mehr als im Vorjahr. Was ich auch nicht verstanden habe, warum berechnet man einen Schnitt von 2700 pro Monat und setzt für die Folgemonate pauschal 1786 fest??
Ich habe letztes Jahr und werde auch dieses Jahr wieder unter Vorbehalt zahlen.
im letzen Jahr hatte ich im August um Aufklärung zur Korrektur Rechnung gebeten und um Nachlieferung der Wartungsrechnung. Auch hatte ich widersprochen mit der Begründung der nicht berechtigten Pauschalen Abrechnungsgrundlage. Darüber hinaus hatte ich um Stellungnahme dazu gebeten, warum der Energie Verbrauch, siehe oben, so merkwürdig hoch ist.
ich glaube ich werde hier zum Besten gehalten und ich denke mein nächster Schritt wird der zu einem Anwalt sein. Aber es gibt eine Stimme in mir die sagt „hey vielleicht hat das alles seine Richtigkeit“ und dann hätte ich einfach nur Geld verloren und Prozesskosten am Hals.
Ich hab keinen Plan mehr, was würdet ihr hier machen ?? Selbst der mieterschutzbund konnte nicht mehr raten als dass die Abrechnungen formell richtig sind und ich vielleicht einen Anwalt nehme. Wie sind da eure Erfahrungen, sind die Anwälte fair und sagen mir ob ich spinne oder reden die mir eh ein dass ich zum Besten gehalten werde? Ich hatte schon anfängliche Telefonate und wenn es schon losgeht mit „wussten sie das 80 Prozent der Abrechnungen fehlerhaft sind....“ dann weiß ich dass ich nicht den Experten am Rohr habe der hier benötigt ist. Ich brauche einen fairen Anwalt der hier auch Zeit und Lust hat den Fehler im Detail zu finden.
Also was immer ihr hierzu kommentieren möchtet, ich bin arg gespannt. Schöne Feiertage und immer schön negativ bleiben!