Vermieter stimmt Gartennutzung nicht zu

  • Hallo,

    wir haben eben einen Termin mit unserem Vermieter gehabt und haben Angesprochen den Garten wieder benutzen zu wollen, da wir nun ein Hund haben. Als wir eingezogen sind haben wir 2 Katzen gehabt und brauchen somit nicht in den Garten. Nun Verweigert der Vermieter uns den zutritt zum Garten und meint das wir den Hof zu nutzen haben, wäre ja auch Garten und der Hund hat dort auch nicht rum zu rennen.

    Ist das so ok von ihm?

    Bitte nicht gleiches Thema mehrfach einstellen

    Ein Thema gelöscht und Titel-Korrektur

  • Also laut Vertrag steht uns die Nutzung des Gartens zu, es ist dort auch geregelt wer was für Dienst hat. Wir wohnen im 1 OG und darunter seine Cousine wo diesen aktuell alleine nutzt.

    Laut Vermieter haben wir den Vorgarten/Hof zu nutzen und wehe unser Hund rennt da frei rum.

    Bevor die Cousine des Vermieters einzog, haben wir den Garten auch gelegentlich benutzt.

  • Wenn es so vereinbart ist, dürft ihr den Garten nutzen.

    Allerdings beinhaltet das nicht, dass der Hund dort frei laufen darf oder gar sein Geschäft, egal welches, dort verrichten darf. Dazu gibt es ein paar Urteile. Insofern hat der Vermieter schon das Recht, zu sagen, dass der Hund dort nicht ohne (kurze) Leine herumlaufen darf.

    OLG Karlsruhe, 20.05.2008 - 14 Wx 22/08

    AG München 7.11.13, 483 C 33323/12

  • Das ging um den Hof/Vorgarten mit dem Frei laufen und die Hunde der Cousine laufen auch frei rum und machen überall hin..

    Wie lebt da getreu dem Moto " wieso sollte man gassi gehn".

    Und von mir aus nehme ich mein Hund damm halt an eine Schlepp Leine die lang genug ist, dann kann man sich nicht beschweren :)


    Ich habe mich an den Mieterbund gewant und die Info bekommen, das mir den Garten nicht verweigern darf, da er im Vertrag steht. Zudem ist ein Vorgarten kein Garten und somit kein Grund für mein Vermieter nein zu sagen.

    Mein Hund darf auch rum rennen und muss nicht angeleint sein, solange keine Gefahr von ihr ausgeht.

    Na dann werde ich die Tage mich an die Mieter unter mir wenden und das klären.

    Euch allen einen guten Rutsch ins neue Jahr.

  • und die Info bekommen, das mir den Garten nicht verweigern darf

    Das ist nur die halbe Wahrheit. Man muss unterscheiden zwischen dem Garten, der zur Mietsache gehört, also man ein exklusives Nutzungsrecht hat, oder ob es sich um eine Mitbenutzung handelt gemeinsam mit anderen Nutzern. Letzteres kann trotz Erwähnung im Mietvertrag leichter entzogen werden, allerdings abhängig von der Begründung dafür.

  • Nun Verweigert der Vermieter uns den zutritt zum Garten und meint das wir den Hof zu nutzen haben, wäre ja auch Garten und der Hund hat dort auch nicht rum zu rennen.


    Ist das so ok von ihm?

    Ja. Offenbar ist euch Garten nicht mietvertraglich entgeltlich vermietet, sondern lediglich unentgeltlich zum Gebrauch überlassen.

    Insoweit darf der VM erstens Regeln vorgeben, Hunde auf seinem Grundstück und den Gemeinschaftsflächen wie Treppenhaus, Hof usw. stets kurz anzuleinen. Und euch zweitens die Duldung widerrufen, ihn mit euren Hunden zu nutzen. Darf also selbst wenn sie angeleint und leineführig wären darauf verzichten, dass es mit den Hunden anderer oder mit anderen Mietparteien deswegen zu Konflikten kommt.

    Das Mietrecht kennt übrigens kein Gewohnheitsrecht: Was andere Hundehalter dort dürfen ist nicht das, was ihr ebengleich verlangen dürft.

    Möglicherweise haben die EG-Mieter mietvertraglich alleiniges Nutzungsrecht vereinbart?

    Bitte die Zitat-Funktion korrekt nutzen und Zitat Benutzer

    richtig zu ordnen.

  • Ja. Offenbar ist euch Garten nicht mietvertraglich entgeltlich vermietet, sondern lediglich unentgeltlich zum Gebrauch überlassen.

    Das kann man erst nach einer Vertragsprüfung bestimmen.

    Also solltest du dich lieber auf den Mietverein verlassen, die haben immerhin den Vertrag mal gesehen. Solltest du aber weiterhin Zweifel daran haben, so solltest du den Vertrag durch einen Anwalt prüfen lassen. Die Beratung durch einen Mietverein kann von unterschiedlicher Qualität sein.

  • Hallo,

    Also ich zahle für den Garten Miete und er steht auch Vertraglich drin und nein er kann ihn nicht ohne weiteres verbieten (Laut mieterbund).

    Wir haben mit den Mietern unten gesprochen und die haben kein Problem damit (Aussage meiner Vermieters war ganz anders). Also mache ich meinem Herrn Vermieter ein Schreiben fertig wo er uns ein Zugang zum Garten zu ermöglichen hat.

    Laut mieterbund darf er das Rennen erst verbieten wenn eine Gefahr besteht durch mein Hund... nur meine ist ruhiger als die Hunde und ter mir (Cousine des Vermieters)

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