Kann die Hausverwaltung einen Nachmietervorschlag ablehnen auch wenn der Eigentümer ihn schon akzeptiert hat


  • Hallo, Ich entschuldige mich im Voraus für mein Deutsch, weil sie meine Muttersprache nicht ist.

    ich habe 2 Fragen zu stellen, aber vor allem erkläre ich meine Situation.


    Ich wohne seit ungefähr 7 Monaten in einer Wohnung als Untermieter. Am Anfang wollte ich als Mitmieter den Vertrag unterschreiben. Ich sage "Mitmieter", weil eine Freundin von mir schon seit 7/8 Jahren in dieser Wohnung als Hauptmieterin wohnt. Ich denke, dass das Wort „Mitmieter“ korrekt ist, ich meine, dass ich als Hauptmieter zusammen mit dieser Freundin wohnen wollte.


    Sowohl mein Gehalt, als auch meine Schufa und meine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung waren perfekt, ich konnte auch allein die ganze Wohnung zahlen, das Gehalt war 3 Mal mehr die Warmmiete. Wir haben alle die Dokumente der Hausverwaltung gesendet.


    Die Hausverwaltung hat es am Anfang akzeptiert, aber nachdem die Hausverwaltung entdeckt hat, dass ich Ausländer bin (aus Italien) haben sie mich abgelehnt, und sie haben mir genau diesen Grund gegeben, d.h. „weil ich nicht aus Deutschland komme“.


    Deshalb haben wir gefragt für einen Untermietervertrag von 2 Jahren, (ich habe es akzeptierte, weil diese Freundin von mir eine Hilfe mit der Wohnung brauchte). Am Anfang wollte die Hausverwaltung 2 Jahren nicht akzeptieren aber nur 1 Jahr. Nach viele E-Mail hat die Hausverwaltung uns erlaubt, gerade mit dem Eigentümer zu sprechen.


    Der Eigentümer hat sofort ohne Probleme es akzeptiert aber mit 30 Euro mehr pro Monat.


    Jetzt muss diese Freundin von mir leider vielleicht in 7 Monaten die Wohnung lassen.


    Frage 1 von 2:

    1)Wenn ich und diese Freundin von mir gerade mit dem Eigentümer sprechen, um ich einen neuen Vertrag als Nachmieter (Hauptmieter) zu unterschreiben, und wenn der Eigentümer es akzeptiert, kann die Hausverwaltung diesen Vorschlag ablehnen?


    In diese Wohnung ist die Hausverwaltung sowohl mit der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums, als auch Ihrer angemieteten Wohneinheit beauftragt worden.


    Frage 2 von 2:

    2)Und wenn Alles ok geht, wäre es möglich, die Kündigung von dieser Freundin von mir und gleichzeitig meinen neuen Vertrag als Hauptmieter schon ab sofort zu unterschreiben. Das heißt, ohne dass ich sieben Monate warten muss. Ich habe Angst, dass am Anfang die Hausverwaltung mir ok sagt (ohne Vertrag, nur mit ihrer Stimme) aber sobald sie die Kündigung von dieser Freundin bekommt, akzeptiert sie mich nicht mehr, weil sie z.B.Idee gewechselt hat ?


    Noch vielen Dank

  • Und wenn Alles ok geht, wäre es möglich, die Kündigung von dieser Freundin von mir und gleichzeitig meinen neuen Vertrag als Hauptmieter schon ab sofort zu unterschreiben.

    Ja das ist möglich, der Mietbeginn kann auch paar Monate nach dem Vertragsabschluss liegen.

    1)Wenn ich und diese Freundin von mir gerade mit dem Eigentümer sprechen, um ich einen neuen Vertrag als Nachmieter (Hauptmieter) zu unterschreiben, und wenn der Eigentümer es akzeptiert, kann die Hausverwaltung diesen Vorschlag ablehnen?

    Wenn der Eigentümer Vermieter ist dann nicht. Anders würde es nur aussehen, wenn der Eigentümer die Wohnung komplett an den Verwaltung überlassen hat, sowas ist aber selten.

    Es sei angemerkt, dass hier durchaus Ansprüche aus dem AGG in Betracht kommen aufgrund einer Diskriminierung. Das kann dazu führen, dass der Mietvertrag mit dir abgeschlossen werden muss oder du Schadensersatz bekommst, aber das ist eine ganz andere Baustelle.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!